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Dr. Martin Rothermel

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23. Juni 2022

Ökodesign Anforderungen als Teil des Green Deals

  • Briefing

Neuer Vorschlag der EU-Kommission für eine Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte – 29 Produkte in bisherigen Verordnungen schon erfasst; bald weitere Produktkategorien bzw. weitere Vorgaben (für Textilien, Brauprodukte, Batterien, Verpackungen und Chemikalien, Unterhaltungselektronik). Dies hat Auswirkungen auf die Lieferkette, die Produktion und den Verkauf sowie den After Sales Bereich.

Die EU-Kommission hat am 30. März 2022 einen Vorschlag für eine Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (Ecodesign for Sustainable Products Regulation; ESPR) vorgestellt. Unter dem Eindruck der Corona-Pandemie, des Krieges in der Ukraine sowie des fortschreitenden Klimawandels und der damit jeweils einhergehenden branchenübergreifenden Versorgungs- und Lieferengpässen möchte die EU-Kommission eine viel nachhaltigere Kreislaufwirtschaft erreichen. Dies alles ist Teil des Green Deals der EU.

> Die frühzeitige Befassung mit den Gedankenspielen in Brüssel ist empfehlenswert, denn die jüngeren Erfahrungen mit rapide zunehmender CSR Gesetzgebung lassen eine Umsetzung der Vorschläge in einem kurzen Zeitfenster erwarten.

Die Kommission möchte die Unabhängigkeit von Unternehmen stärken und nachhaltige Produkte auf dem EU-Markt „zur Norm“ machen. Hierzu sollen, auf der geltenden Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG aufbauend, Mindestkriterien normiert werden, um bestimmte Produktkategorien bezüglich ihrer Kreislauffähigkeit und Energieeffizienz zu verbessern und ihren Umwelt- und Klimafußabdruck damit zu verringern.

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