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Sebastian Rünz, LL.M. (Toronto)

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17. Juli 2020

Von Wischiwaschi zur Pflicht - ein deutsches Sorgfaltspflichten- und Lieferkettengesetz

Corporate Social Responsibility (CSR) soll ein Stück weit verpflichtend werden. So in etwa lässt sich der Inhalt des kürzlich geleakten Papiers zu den Eckpunkten eines Sorgfaltspflichtengesetzes in Deutschland zusammenfassen. Ein solches Gesetz soll Unternehmen stärker in die Pflicht nehmen, Verantwortung für ihre Lieferketten zu übernehmen. Es soll festlegen, welche Sorgfaltspflichten Unternehmen entlang globaler Lieferketten haben, damit Menschenrechts- und Umweltverletzungen verhindert werden. Die Tage bloßer freiwilliger Standards und soft law Regelungen wären damit gezählt.

 

Die Diskussion, im Rahmen internationaler Wertschöpfungsketten rechtliche Verkehrsregeln zu schaffen, um Unternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen, ist nicht neu. Die Initiative Lieferkettengesetz.de aus NGOs, Kirchen und Non-Profit-Organisationen hatte in der Vergangenheit bereits einen umfassenden Vorschlag ausformuliert, wie Deutschland dies tun könnte. International verfolgen der „Modern Slavery Act“ in Großbritannien, das niederländische Gesetz über Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Kinderarbeit, das französische Gesetz über die Sorgfaltspflichten der Muttergesellschaften und Auftraggeber von 2017 und die EU-Konfliktmineralien-Verordnung seit längerem eine ähnliche Stoßrichtung.

 

Kern solcher Gesetze ist die verschärfte Haftung von Unternehmen für CSR-Verstöße entlang der Supply Chain. Nach derzeitiger Rechtslage haften Unternehmen für Vorgänge auf den Ebenen der Beschaffung, Arbeitnehmerbeziehungen, Umwelt und Ethik (Anti-Korruption etc.) nahezu ausschließlich im Rahmen ihrer eigenen Geschäftstätigkeiten in Deutschland. Für Verstöße von Sub-Unternehmern entlang der Lieferkette kommt eine Haftung nur in Ausnahmefällen vor. Ein Sorgfaltspflichten- bzw. Lieferkettengesetz würde das teilweise ändern.

 

Die genaue Ausgestaltung der Haftung sowie des Lieferkettengesetzes insgesamt wird in Berlin zurzeit heftig debattiert. Vieles ist noch unklar, beispielsweise ob tatsächlich und wenn ja, welche maßgeblichen CSR-Standards als „Safe Harbour“ gelten und damit zur Enthaftung von Unternehmen führen können. Manchen geht der Entwurf nicht weit genug. Eine persönliche Strafbarkeit ist im derzeitigen Entwurf beispielsweise nicht enthalten. Aus konzeptioneller Perspektive fordern einige Interessensverbände ferner eine harmonisierte europäische Lösung statt eines „deutschen Alleingangs“.

 

Gleich, wie ein Sorgfaltspflichtengesetz bzw. Lieferkettengesetz (die Begriffe werden synonym verwendet) im Detail aussehen wird: es ist davon auszugehen, dass ein solches Gesetz kommt. Die Koalitionspartner demonstrieren Einigkeit. Bundesminister Heil (SPD) und Bundesminister Müller (CSU) verkündeten jüngst gemeinsam, ein Lieferkettengesetz noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen. Fairness und Nachhaltigkeit in der Lieferkette hat es auch auf die Agenda der deutschen EU-Ratspräsidentschaft geschafft. Der Weg ins Gesetz scheint nicht mehr weit.

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