2. Juli 2020 |
Nach den gehäuften Corona-Infektionen in der Fleischindustrie sollen Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung in dieser Branche verboten werden.
Bei dem aktuell diskutierten Verbot der Werkverträge geht es im Ergebnis darum, schlechte Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie zu verhindern. Das Eckpunktepapier der Bundesregierung enthält dabei aber gar kein Verbot, sondern ein Gebot. Es sollen künftig Kerntätigkeiten nur noch von eigenen Arbeitnehmern des Betriebes erbracht werden dürfen.
Unabhängig von den Plänen des Gesetzgebers hat die öffentliche Diskussion bereits jetzt dazu geführt, dass Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung erneut stark in den Fokus der Prüfbehörden gerückt sind. Jedes Unternehmen, das Werkvertragsleistungen erbringt, sollte sorgfältig prüfen, ob alle aktuell bereits bestehenden Vorschriften eingehalten werden.
In diesem Video beantworten Robert Bauer und Jan Vogel, Experten für Arbeitsrecht bei Taylor Wessing, weitere Fragen zum Thema, wie zum Beispiel: Wie können sich Arbeitgeber – nicht nur aus der Fleischindustrie – nun auf die gesetzgeberischen Aktivitäten am besten vorbereiten? Auf was sollten sich Auftraggeber von Werkverträgen einstellen?
Viel Spaß beim Schauen wünscht
Ihr Taylor Wessing Employment-Team
von mehreren Autoren
von Dr. Martin Knaup, LL.B. und Jan-Patrick Vogel, LL.M. (Stellenbosch University)
von Dr. Anne Förster und Jan-Patrick Vogel, LL.M. (Stellenbosch University)