2. April 2020
Das Bundeskabinett hat am 23.03.2020 den Entwurf für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zu Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 beschlossen, (sog. Sozialschutz-Paket). Der Entwurf wurde durch die Koalitionsfraktion in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und ist bereits am 28.03.2020 in Kraft getreten.
Mitarbeiter von Unternehmen, die sich derzeit oder zukünftig in Kurzarbeit befinden, könnten dadurch bis zu ihrer derzeitigen Vergütung anrechnungsfrei im Rahmen einer Nebentätigkeit in einer systemrelevanten Branche einen Hinzuverdienst erzielen. Im besten Fall können durch die Kurzarbeit eintretende finanzielle Nachteile dieser Mitarbeiter vollständig ausgeglichen werden.
Dies funktioniert wie folgt: Der Gesetzentwurf sieht die Einführung eines neuen § 421c SGB III vor, der folgende vorübergehende Sonderregelung im Zusammenhang mit Kurzarbeit beinhaltet. In diesem wird geregelt:
„§ 421c SGB III
Vorübergehende Sonderregelungen im Zusammenhang mit Kurzarbeit
In der Zeit vom 1. April 2020 bis 31. Oktober 2020 wird, abweichend von § 106 Abs. 3, Entgelt aus einer anderen, während des Bezugs von Kurzarbeitergeld aufgenommenen Beschäftigung in systemrelevanten Branchen und Berufen dem Ist-Entgelt nicht hinzugerechnet, soweit Entgelt aus der neu aufgenommenen Beschäftigung zusammen mit dem Kurzarbeitergeld und dem verbleibenden Ist-Entgelt aus der ursprünglichen Beschäftigung die Höhe des Soll-Entgelts aus der Beschäftigung, für die Kurzarbeitergeld gezahlt wird, nicht übersteigt. Die während des Bezugs von Kurzarbeitergeld aufgenommenen Beschäftigungen nach Satz 1 sind versicherungsfrei zur Arbeitsförderung.“
Als systemrelevant gelten bestimmte Branchen und Berufe, die in der aktuellen Krise für das öffentliche Leben, die Sicherheit und die Versorgung der Menschen unabdingbar sind. Hierzu zählen die Ordnungs- und Sicherheitsbehörden, Energie- und Wasserversorgung, der Transport- und Personalverkehr aber auch die Aufrechterhaltung von Kommunikationswegen. Besondere Bedeutung haben zudem das Gesundheitswesen mit Krankenhäusern und Apotheken aber auch die Land- und Ernährungswirtschaft und die Versorgung der Menschen mit Lebensmitteln. Einen Maßstab für die Zuordnung von Tätigkeiten zu systemrelevanten Branchen und Berufen bietet die Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz).
Durch die Regelung soll ein Anreiz geschaffen werden, auf freiwilliger Basis vorübergehend Tätigkeiten in diesen Bereichen aufzunehmen. Daher wird die Anrechnung des Entgelts aus einer anderen während des Bezugs von Kurzarbeitergeld aufgenommenen Beschäftigung wie oben beschrieben günstiger gestaltet.
Zur PDF-Version: Coronavirus - Vorübergehende Sonderregelungen im Zusammenhang mit Kurzarbeit
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