28. Oktober 2019

Bundesregierung will elektronische Wertpapiere zulassen

Die Bundesregierung hat am 18.09.2019 ihre Strategie zur Blockchain veröffentlicht. Zweck dieser soll es sein, zum einen in puncto Digitalisierung das volle Potenzial der Blockchain auszuschöpfen und zum anderen einen rechtlichen Rahmen für die Arbeit mit dieser festzulegen.

Besagter rechtlicher Rahmen sieht insbesondere – unter Bezugnahme auf das vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) im März 2019 veröffentlichte Eckpunktepapier für die regulatorische Behandlung elektronischer Wertpapiere und Krypto-Token – vor, dass das deutsche Recht nun für elektronische Wertpapiere geöffnet wird.

Vorgesehen ist bspw., dass die aktuell zwingende Vorgabe der urkundlichen Verkörperung von Wertpapieren (in Papierform) nicht mehr uneingeschränkt gelten soll. Vielmehr soll eine technologieneutrale Regulierung elektronischer Wertpapiere erfolgen, sodass nunmehr auch auf einer Blockchain elektronische Wertpapiere begeben werden können.

Besagte Öffnung soll sich im ersten Schritt auf elektronische Schuldverschreibungen beschränken. In einem nächsten Schritt will die Bundesregierung prüfen, inwiefern elektronische Aktien und elektronische Investmentfondsanteile eingeführt werden können.

Ein diesbezüglicher Gesetzesentwurf soll, laut Strategiepapier, noch dieses Jahr veröffentlicht werden.

Kritisiert wird am Strategiepapier bereits, dass die Problematik um die Verwahrung von Krypto-Werten, auch mit Blick auf die vorgesehene Änderung des KWG (Erlaubnispflicht des Kryptoverwahrgeschäftes, § 32 Abs. 1g KWG), noch unzureichend gelöst ist und noch Klarstellungen bedarf.

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