Ein Referentenentwurf des BMAS plant mit der „Neuen Selbständigkeit" einen dritten Erwerbsstatus im Sozialversicherungsrecht – und verspricht mehr Rechtssicherheit beim Einsatz hochqualifizierter Freelancer.
Doch wer glaubt, das Scheinselbständigkeitsrisiko damit vollständig hinter sich zu lassen, täuscht sich: Die neuen Regelungen beseitigen bestehende Risiken nicht, sondern verlagern sie. Fehler bei der Statusbestimmung oder ungelöste Bestandsfälle können auch weiterhin zu Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen, Säumniszuschlägen und im schlimmsten Fall zu strafrechtlicher Verantwortung führen. Zudem eröffnet die im Entwurf vorgesehene Meldepflicht der „Neuen Selbständigkeiten“ neue Aufdeckungsrisiken. In unserem Kurzwebinar ordnen unsere Experten den Entwurf praxisnah ein und zeigen, welchen Handlungsbedarf aber auch welche Chancen die „Neue Selbständigkeit" für Ihre Fremdpersonal-Compliance bedeutet.