Am 26.2.2025 kündigte die EU Kommission über das Omnibusverfahren eine deutliche Erleichterung der europäischen Lieferkettensorgfaltspflichten (CSDDD) an, die auch mit Veränderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung, Taxonomie und dem CO2-Grenzausgleich kombiniert wurde. Nur eine Woche zuvor, am 19.2.2025, veröffentlichte das BAFA noch mal eine Handreichung zum risikobasierten Vorgehen. Wie passt das zusammen?
Die europäische Regelung soll nun an das deutsche Gesetz angeglichen werden, indem beispielsweise eine Fokussierung auf den unmittelbaren Lieferanten erfolgt, die Haftung gestrichen, die Bußgeldhöhe reduziert und nationale Gesetzgeber gehindert werden sollen, strengere Regelungen zu haben.
Aber: die deutsche Politik will das Lieferkettengesetz ohnehin aussetzen und die europäischen Regelungen sollen nun erst 2028 greifen.
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