Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist live: Seit Jahresbeginn gilt die Regelphase mit den zwei Durchführungs- und sieben Umsetzungsverordnungen, die Ende 2025 veröffentlicht wurden.
Zudem plant die EU, den CO2-Grenzausgleich auf weitere Produkte auszuweiten. Parallel tickt die Uhr für betroffene Unternehmen: Bis Ende Januar müssen sie den letzten Bericht für 2025 aus der Übergangsphase (VO 2023/1773) abgeben. Und nur bis Ende März können sie einen Antrag auf Zulassung zum CBAM-Anmelder stellen – sonst können Eisen & Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Elektrizität nicht in die EU importiert werden.
Es gibt also viele Neuigkeiten. Unsere Experten gaben Ihnen in diesem Webinar einen Überblick und klärten Details.
Programm:
Die Aufzeichnung können Sie hier einsehen:
Sie möchten zu unseren zukünftigen Webinar-Serien direkt eingeladen werden?
Für den Newsletter anmelden