Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist live: Seit Jahresbeginn gilt die Regelphase mit den zwei Durchführungs- und sieben Umsetzungsverordnungen, die Ende 2025 veröffentlicht wurden.
Zudem plant die EU, den CO2-Grenzausgleich auf weitere Produkte auszuweiten. Parallel tickt die Uhr für betroffene Unternehmen: Bis Ende Januar müssen sie den letzten Bericht für 2025 aus der Übergangsphase (VO 2023/1773) abgeben. Und nur bis Ende März können sie einen Antrag auf Zulassung zum CBAM-Anmelder stellen – sonst können Eisen & Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Elektrizität nicht in die EU importiert werden.
Es gibt also viele Neuigkeiten. Unsere Experten geben Ihnen in diesem Webinar einen Überblick und klären Details.
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