10. Juli 2026
Taylor Wessing Deutschland befördert mit Wirkung zum 1. Juli 2026 zwei Anwältinnen und einen Anwalt aus dem eigenen juristischen Nachwuchs zu Salary Partnerinnen und Salary Partner.
Mit diesen Ernennungen aus den eigenen Reihen betont die Kanzlei ihr konsequentes Engagement für die Weiterentwicklung ihrer Talente. Für die High Potentials bedeutet die neue Karrierestufe der Einstieg in das kanzleieigene Ausbildungsprogramm. Mit dieser von Mentoren eng begleiteten, individuellen Förderung führt die Kanzlei ihren vielversprechenden Nachwuchs einerseits an die Rechtspraxis auf höchstem Niveau heran, andererseits bindet sie ihn langfristig – eine personelle Kontinuität, die im „war of talents“ einen wesentlicher Erfolgsfaktor bedeutet.
Im halbjährlichen Rhythmus – jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres – entscheidet ein kanzleiinternes Gremium über die kommenden Salary Partnerinnen und Partner in spe.
Die neuen Salary Partnerinnen und Salary Partner im Überblick
Dr. Graziana Kastl-Riemann ist seit 2022 an unserem Hamburger Standort tätig und berät IT- und Medienunternehmen im Urheber- und Medienrecht vorwiegend zu Haftungsfragen für rechtsverletzende Inhalte im Internet.
Alexandra Prasch ist am Münchener Standort seit ihrem Einstieg als Associate im Jahr 2021 Mitglied der Practice Area Restrukturierung und Insolvenzrecht. Sie berät Insolvenzverwalter, Sachwalter und Gläubiger in nationalen und internationalen Insolvenzverfahren mit Schwerpunkt auf prozessuale Durchsetzung und Abwehr insolvenzspezifischer Ansprüche. Ferner berät sie Unternehmen, Gesellschafter und Gläubiger in Insolvenz- und Restrukturierungsfragen, einschließlich Insolvenzplan- und StaRUG-Verfahren.
Dr. Severin Sarfert arbeitet seit 2021 am Standort Düsseldorf als Mitglied der Practice Area Employment, Pensions & Mobility. Er berät national und international tätige Unternehmen sowie Führungskräfte in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Sein Beratungsschwerpunkt liegt auf dem rechtskonformen Einsatz von Fremdpersonal (Zeitarbeit, Interim Management, Freelancer, Outsourcing durch Werk-/Dienstverträge).
Evaluierungsverfahren zur Förderung beruflicher Entwicklung
Taylor Wessing verfügt über ein hauseigenes Evaluierungsverfahren („EVA“) zur gezielten Förderung der beruflichen Entwicklung von Anwältinnen und Anwälten. Es richtet sich an Senior Associates ab dem vierten Berufsjahr und unterstützt sie dabei, ihre persönliche Marktpositionierung zu entwickeln und umzusetzen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Stärkung unternehmerischen Denkens sowie der frühzeitigen Auseinandersetzung mit der eigenen Geschäftsentwicklung.
Im Rahmen von EVA arbeiten die Teilnehmenden gemeinsam mit der Kanzlei an einem maßgeschneiderten „Business Case“ und werden auf ihrem Karriereweg durch regelmäßiges Feedback begleitet. Zwei Mentorinnen bzw. Mentoren stehen den Anwältinnen und Anwälten zur Seite, um sie bei ihrer Weiterentwicklung zu unterstützen. Die individuelle Förderung wird dabei bewusst in die strategische Entwicklung der Sozietät eingebettet. Ab dem sechsten Berufsjahr eröffnet EVA die Möglichkeit, zur Salary Partnerin bzw. zum Salary Partner ernannt zu werden.
von mehreren Autoren