Auch in diesem Jahr hat Taylor Wessing die Unternehmen des DAX, MDAX und SDAX sowie die weitere nach Marktkapitalisierung größten börsennotierten Unternehmen, die eine Hauptversammlung in Deutschland durchführen, nach Ihren Erfahrungen hinsichtlich der Durchführung ihrer Hauptversammlung im Jahr 2025 befragt. Erhoben wurde die Untersuchung von dem Taylor Wessing Partner Dr. Sebastian Beyer, LL.M., Düsseldorf und Frankfurt a.M., Experte für Aktien- und Kapitalmarktrecht.
Die Angaben der Teilnehmer, von denen zahlreiche in den DAX-Indizes geführt werden, geben aufschlussreiche Einblicke in aktuelle Entwicklungen rund um die Hauptversammlung. Charakteristikum der Studie war erneut der „Blick hinter die Kulissen“, um den Unternehmen Handreichungen bei ihren eigenen Überlegungen zu geben. „Die Auswertung von Hauptversammlungseinberufungen ermöglicht zwar Hinweise auf die Marktpraxis bei bestimmten Themen. Für die eigenen Entscheidungen kommt es aber wesentlich auf die grundlegenden Überlegungen an, denn bei der Hauptversammlung gibt es vielfach kein ‚one size fits all‘. Unsere Studie kann hierzu wertvolle Handreichungen geben“, betont Beyer.
Künstliche Intelligenz auch bei der Hauptversammlung angekommen
Künstliche Intelligenz (KI) war erstmals Gegenstand der Studie. Rund ein Drittel der Teilnehmer hat KI bei der Hauptversammlung eingesetzt und rund die Hälfte dieser Unternehmen beabsichtigt, den Einsatz von KI um die Hauptversammlung auszubauen. Bei der Vorbereitung der Hauptversammlung spielte KI unter den Teilnehmern (noch) keine Rolle, der Einsatz betraf vorwiegend das Back Office und das zu einer hohen Zufriedenheit. „Dies entspricht unseren Erfahrungen aus der Beratungspraxis – an den richtigen Stellen eingesetzt, kann KI einen Beitrag zu einem reibungslosen Ablauf der Hauptversammlung leisten“, bestätigt Beyer. Die Mehrheit der Teilnehmer, die auf KI verzichteten, erwägen einen künftigen Einsatz.
Vorstandsvergütung weiterhin im Fokus
Die Vergütung, insbesondere des Vorstands, stellt weiterhin ein zentrales Thema der Hauptversammlung dar. Knapp zwei Drittel der Teilnehmer der Studie legten der Hauptversammlung ein Vergütungssystem zur Billigung vor. Der Großteil der Vergütungssysteme wurde vor der erneuten Vorlage geändert. In etwa einem Drittel der Fälle erfolgte die Neuvorlage vor Ablauf des maximal zulässigen Vierjahresrhythmus. Änderungen betrafen erneut insbesondere die variablen Vergütungsparameter, die sich auf einem ständigen Prüfstand befinden. Zahlreiche Stakeholder richten gerade hierauf einen kritischen Blick, so gaben zahlreiche Teilnehmer an, dass auch Erwartungen aus diesem Kreis für die Änderungen ausschlaggebend waren.
ESG weiter präsent
Nachhaltigkeitsaspekte werden in der politischen und teilweise auch öffentlichen Diskussion zunehmend auch kritisch beleuchtet. Die Stimmen, die sie als „Bremsklotz“ für die Entwicklung des Unternehmens sehen, werden lauter. ESG-Themen stellten in der Hauptversammlung zahlreicher Teilnehmer weiterhin einen Schwerpunkt von Auskunftsbegehren dar. „Unternehmen müssen damit rechnen, dass Aktionäre unter dem Eindruck der Entwicklungen etwa in den USA bei ESG-Fragen künftig genauer hinsehen. Auch in diesem Jahr stärkten zahlreiche Teilnehmer der Studie die Bedeutung nichtfinanzieller Parameter für die variable Vorstandsvergütung. Zusammenhänge zwischen nachhaltiger Unternehmensführung und der Performance des Unternehmens sollten jederzeit transparent und schlüssig dargelegt werden können“, erläutert Sebastian Beyer die Erkenntnisse aus der Studie. Auch wenn in der vergangenen Saison keine „Say-on-Climate“-Beschlüsse zu verzeichnen waren, gaben fünf Teilnehmer der Studie an, die Aufnahme eines solchen Beschlusses für eine künftige Hauptversammlung zu erwägen.
Ausblick auf die Hauptversammlungssaison 2026
Wie die Studie gezeigt hat, werden Satzungsermächtigung zur virtuellen Hauptversammlung regelmäßig um nur zwei Jahre verlängert, so dass ein entsprechender Tagesordnungspunkt künftig häufiger auf der Tagesordnung erscheinen wird. Die Unternehmen sind mit dem gewählten Format in der Regel zufrieden, dies führt zu einer gewissen Stabilität bei der Formatwahl. Eine klare Mehrheit der teilnehmenden Unternehmen knüpfte die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung an die Zustimmung des Aufsichtsrats. Vier Teilnehmer der Studie schlugen eine Beschlussfassung zur Schaffung der e-Aktie vor. Auch weil immerhin eines dieser Unternehmen eine Umstellung in absehbarer Zeit plant, gewinnt das Thema möglicherweise auch im Jahr 2026 weiter an Relevanz.
Befragung von 250 börsennotierten Unternehmen
Die Studie zur Hauptversammlung 2025 basiert auf einer exklusiven Umfrage unter den 250 Unternehmen des DAX40, MDAX, SDAX und den weiteren nach Marktkapitalisierung zum 30. Juni 2025 größten börsennotierten Gesellschaften des Prime Standard. Erstmals durchgeführt im Jahr 2022, zeigt die Studie, wie sich gesetzliche Neuerungen und Corporate-Governance-Standards in der Praxis der Unternehmen auswirken, und bietet wertvolle Orientierungshilfen für Vorstände, Aufsichtsräte sowie IR- und Rechtsabteilungen bei Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlungen.
Download der Studie 2025
Lesen Sie hier die Ergebnisse der Studie aus dem Jahr 2024
Lesen Sie hier die Ergebnisse der Studie aus dem Jahr 2023