Die Paulaner-Brauerei hat den Rechtsstreit um die farbliche Produktaufmachung des von der Karlsberg Brauerei vertriebenen Cola-Mix-Getränks “Brauerlimo” erstinstanzlich gewonnen.
Das Landgericht München I entschied, dass der Paulaner-Brauerei ein Unterlassungsanspruch gestützt auf die Kennzeichenrechte an ihrer unten abgebildeten Farbmarke zustehe, wie sie beim EUIPO eingetragen ist und seit Jahrzehnten für das Produkt “Paulaner Spezi” verwendet wird:

Da die jeweiligen Waren der Parteien aus kennzeichenrechtlicher Sicht identisch seien, halte die Farbgestaltung des Brauerlimo-Etiketts den erforderlichen Zeichenabstand nicht ein. Das Gericht untersagte daher der Karlsberg Brauerei die Verwendung der bisherigen Farbgestaltung auf Flaschen und Dosen ihres Cola-Mix-Getränke auf dem deutschen Markt (Urt. v. 25.03.2025, Az. 33 O 14937/23).
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Rechtsberater Paulaner-Brauerei
Taylor Wessing Deutschland: Dr. Christian Tenkhoff (Partner), Tamara Herzog (Senior Associate), beide Trademarks, Advertising & Design, beide München