6. August 2025
Die Paulaner-Brauerei hat sich im markenrechtlichen Streit um die Flaschenaufmachung von „Mio Mio Cola + Orange“ erfolgreich vor dem Landgericht München I durchgesetzt. Rechtlich beraten wurde Paulaner in diesem Verfahren von Christian Tenkhoff und Tamara Herzog, beide im Markenrecht am Münchener Standort der Kanzlei Taylor Wessing tätig. Die 33. Zivilkammer gab der Klage der Brauerei mit Urteil vom heutigen Tage (Az. 33 O 14496/24) statt und bestätigte u.a. Paulaners Anspruch auf Unterlassung wegen Verletzung ihrer Markenrechte.
Gegenstand des Verfahrens war die farbliche Gestaltung des Produkts „Mio Mio Cola + Orange“, das nach Paulaners Ansicht eine Verwechslungsgefahr mit ihrer geschützten Farbmarke darstellt. Die bekannte Farbkombination ist seit Jahrzehnten mit „Paulaner Spezi“ verbunden und beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) als Farbmarke registriert.