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22. Juni 2023

Wissenswertes vom Compliance-Experten Martin Eckel

Am 23. Juni 2023 ist „World Whistleblowing Day“. Der Gedenktag, der ursprünglich von einer Gruppe von Nichtregierungsorganisationen im Jahr 2019 ins Leben gerufen wurde, soll das weltweite Bewusstsein für die Bekämpfung von Korruption schärfen und die wichtige Rolle, die Whistleblower dabei spielen, würdigen. Ein Thema, das gerade in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Doch woher kommt der Begriff Whistleblowing, seit wann gibt es ihn und wie ist es um den Schutz von Hinweisgeber:innen in Österreich und international bestellt? Aus gegebenem Anlass beantwortet Martin Eckel, Compliance- und Whistleblowing Experte bei der internationalen Sozietät Taylor Wessing, 14 Fragen zum Thema Whistleblowing.

1. Woher kommt der Begriff Whistleblowing?

„Wörtlich übersetzt ist ein ‚Whistleblower‘ jemand, der eine Trillerpfeife bläst. Mit der Redewendung ‚to blow a whistle‘ ist das Aufdecken von Fehlverhalten bzw. das Beenden einer Tätigkeit gemeint. Dies lässt sich womöglich auch aus dem Ballsport ableiten, wonach mit dem Blasen der Trillerpfeife ein Fehlverhalten eines Spielers angezeigt wird. Der Begriff ‚Whistleblowing‘ heißt daher übersetzt so viel wie ‚verpfeifen‘.“

2. Seit wann gibt es den Begriff Whistleblowing?

„Obwohl es den Begriff Whistleblowing im deutschen Sprachgebrauch bereits seit Mitte der 1980er Jahre gibt, ist er spätestens seit der medialen Berichterstattung zu Edward Snowden und des Wikileaks-Gründers Julian Assange auch den meisten Menschen bekannt.“

3. Welche sind die berühmtesten „Whistleblower“-Fälle?

„Einer der berühmtesten Whistleblower ist wohl Edward Snowden. Der US-Amerikaner brachte 2013 die weltweiten Überwachungs- und Spionagepraktiken des US-Geheimdienstes NSA ans Licht. Ein weiterer berühmter Name im Zusammenhang mit Whistleblowing ist Julian Assange, der Gründer der Wikileaks-Plattform. Die Whistleblowerin Chelsea Manning hatte damals geheime Militär-Informationen an Wikileaks weitergeleitet.“

4. Wie wird der Schutz von Whistleblowern in der EU gewährleistet?

„Das Europäische Parlament und der Rat haben am 23. Oktober 2019 eine Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, verabschiedet. Die sog. ‚Whistleblower-Richtlinie‘ hätte bis zum 17. Dezember 2021 von allen 27 EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen.“

5. Wie viele Länder in der EU haben die Richtlinie umgesetzt?

„25 der 27 EU-Länder haben die Whistleblower-RL umgesetzt.“

6. Welche Länder sind noch säumig?

„Polen und Estland sind noch säumig.“

7. Welches Land war der Vorreiter bei der Umsetzung der Richtlinie?

„Mit dem am 24. Juni 2021 verabschiedeten Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern war Dänemark der erste EU-Mitgliedstaat, der die Whistleblower-Richtlinie umgesetzt hat. Nach Dänemark folgte Schweden.“

8. Wie sieht es mit der Umsetzung in Österreich aus?

„In Österreich ist das nationale HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) mit 25.02.2023 in Kraft getreten. Österreich war somit das siebzehnte Land, das ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie verabschiedet hat.“

9. Welche Rechtsfolgen bestehen für eine verspätete Umsetzung?

„Die EU-Kommission hat wegen der verzögerten Umsetzung der Richtlinie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die meisten EU-Länder - so auch gegen Österreich - eingeleitet.“

10. Wie viele Unternehmen in Ö sind von der Richtlinie betroffen?

„Mehr als 6.000 österreichische Unternehmen sind von der Richtlinie betroffen.“

11. Welche Fristen gelten für betroffene Unternehmen in Österreich?

„Die Implementierung eines internen Hinweisgebersystems bei Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern hat bis zum 17. Dezember 2023 zu erfolgen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter wird eine Frist von sechs Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes eingeräumt. In Österreich ist daher eine Meldestelle bis 25. August 2023 einzurichten.“

12. Ist das österreichische Gesetz im Vergleich zu jenen anderer Mitgliedstaaten „gelungen“?

„Meiner Meinung nach ist das österreichische HSchG nicht gelungen, da insbesondere die gesetzlich definierten Meldebereiche nicht das gesamte Strafrecht umfassen. Vielmehr konzentrieren sich diese lediglich auf die Korruptionstatbestände. Es muss daher jedenfalls eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden, um den Schutz auch auf Meldungen, die z.B. das allgemeine Strafrecht betreffen, auszuweiten. Hinzu kommt, dass in diesen Fällen auch eine sog. ‚Datenschutzfolgeabschätzung‘ erforderlich sein wird.“

13. Wie viele Whistleblower Fälle gab es bisher in Ö?

„Veröffentlichte Daten liegen bislang nur von Behörden, nicht aber von Privatunternehmen vor. Die Bundeswettbewerbsbehörde verzeichnete im Jahr 2022 83 Meldungen, bei der Stadt Wien belief sich die Anzahl der Meldungen bis Ende Jänner 2023 auf 323. Und 237 Whistleblower-Hinweise gab es im Jahr 2022 an die FMA, davon waren 139 Hinweise aufsichtsrelevant. Die Zahl der befürchteten „Vernaderungsmeldungen“ bleibt überschaubar.

14. Gibt es mit der EU-Richtlinie international vergleichbare Whistleblowing-Regelungen?

„Eine mit der EU-Richtlinie vergleichbare einheitliche Whistleblowing Regelung ist mir nicht bekannt. In den USA bestehen etwa zahlreiche eigene Gesetze zum Schutz von Hinweisgebern.“

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