26. Januar 2021
In diesem Jahr ist es soweit: Spätestens Ende 2021 muss die Whistleblowing Richtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt sein. Sie besagt u.a., dass sämtliche Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern künftig über ein internes Meldesystem für Whistleblower verfügen müssen. Damit sind in Österreich unzählige Unternehmen betroffen. Doch was genau bedeutet es, die Richtlinie im Unternehmen umzusetzen? Welche konkreten Schritte müssen gesetzt und was darüber hinaus beachtet werden? Die neue Quick-Info „EU-Whistleblower-Richtlinie kompakt - Basics für Ihre Umsetzung", herausgegeben von den beiden Partnern Martin Eckel und Wolfgang Kapek, soll eine erste Unterstützung bieten.
Martin Eckel warnt Unternehmen davor, die bevorstehenden Aufgaben auf die leichte Schulter zu nehmen:
Und Wolfgang Kapek ergänzt:
Der Leitfaden von Austrian Standards (auch als E-Book erhältlich) bietet einen umfassenden, strukturierten und verständlichen Überblick über alle Fragen und Antworten im Zusammenhang mit der Implementierung interner Meldekanäle. Entscheidungsträger und Führungskräfte erhalten zudem praxisnahe Tipps und Tricks zu Case Management und internen Untersuchungen.