31. März 2022
Die Formycon AG („Formycon“) und die ATHOS KG („ATHOS“) führen ihre Entwicklungsaktivitäten im Bereich der sogenannten Biosimilars, den Nachfolgemitteln biologischer Arzneimittel (Biologika), in einer langfristigen strategischen Partnerschaft zusammen. Kern dieser Vereinbarung ist die Beteiligung von Formycon an den Rechten von zwei Biosimilars. Federführend beraten wurde das Unternehmen dabei von den Frankfurter Taylor-Wessing-Partnern Dr. Lars-Gerrit Lüßmann und Michael Sinhart. Das Volumen der rechtlich komplexen Transaktion (aggregierte Gegenleistung) beläuft sich auf rund 650 Millionen Euro.
Im Rahmen der Transaktion übernimmt Formycon die vollständigen Rechte an FYB202, einem Biosimilar-Kandidaten für Stelara® (Ustekinumab), sowie die 50-prozentige Beteiligung an FYB201, einem Biosimilar-Kandidaten für Lucentis® (Ranibizumab). Zudem erweitert Formycon mit dem Erwerb und der Integration des langjährigen Partners Bioeq GmbH seine Kompetenzen in mehreren Bereichen, die für die Entwicklung, Zulassung und Kommerzialisierung von Biosimilars bedeutsam sind. Die Rechte an FYB201 werden von der Bioeq AG gehalten, einem 50/50 Joint Venture mit der Polpharma Biologics Group B.V. Formycon tritt im Rahmen der Transaktion in das bestehende Joint Venture ein.
Die Zahlung der Kaufpreise soll durch die Ausgabe von Aktien im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung unter vollständiger Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals der Formycon erfolgen. Die Aktien der Formycon sind zum Handel in den KMU-Wachstumsmarkt Scale der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen. Weiterhin soll ATHOS eine Erlösbeteiligung an den zukünftig von FYB201 und FYB202 erzielten Cash-Flows erhalten.
ATHOS wird mit einer Beteiligung von rund 26,6 Prozent künftig größter Anteilseigner der Formycon. Darüber hinaus stellt ein Investorenkonsortium aus ATHOS und Active Ownership Capital (AOC) eine abrufbare Darlehenslinie in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung, um die Liquiditätsbasis der Formycon zu stärken und weitere Investitionen in die Entwicklungs-Pipeline zu ermöglichen. Die Ankeraktionäre sowie Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat haben zudem ein marktübliches Lock-up-Agreement geschlossen.
Formycon wird im Rahmen der Transaktion mit rund 1,2 Milliarden Euro bewertet. Die Übernahme steht unter dem Vorbehalt üblicher Bedingungen, einschließlich bestimmter behördlicher Genehmigungen und soll voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022 abgeschlossen werden.
Weitere Informationen zu Formycon finden Sie unter: www.formycon.com/unternehmen/ueber-uns
Rechtliche Berater Formycon AG
Taylor Wessing Deutschland: Dr. Lars-Gerrit Lüßmann, Michael Sinhart (beide Partner, beide Federführung), Ulrich Reers (Partner), Dr. Sebastian Beyer (Salary Partner), Tobias Kraut, Felipe Villena, Elena Quach (Associates) (alle Corporate/M&A, alle Frankfurt am Main), Clemens Niedner (Partner, Finance, Frankfurt am Main), Stephan Manuel Nagel (Partner, Kartellrecht), Louisa Nowalder (Associate, Kartellrecht, beide Düsseldorf), Niklas Melzer (Associate, Kartellrecht, Hamburg), Dr. Michael Johannes Pils (Partner, Arbeitsrecht, Düsseldorf), Marcus Hartmann (Partner), Henrik Lerchl (Associate) (beide Markenrecht, beide Frankfurt am Main), Dr. Andrea Sautter, Dr. Angela Knierim (beide Salary Partner, Medizinrecht, München)
Schweiz
GHM Partners AG, Zug: Oliver Habke, Eliane Horat
Rappold Köhli Rechtsanwälte AG, Zürich: Oliver Rappold, Gabriel Meier
Berater ATHOS
honert Rechtsanwälte, München: Sven Fritsche
Norton Rose Fulbright, Frankfurt am Main: Dr. Frank Regelin
Berater AOC
DLA Piper, Frankfurt am Main: Andreas Füchsel
von mehreren Autoren
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