26. Mai 2026
Co-Autoren: Ramona Ahmadi, Julius Haas
Am 6. Mai 2026 einigten sich die Verhandlungsvorsitzenden des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments auf einen vorläufigen Entwurf des Digital Omnibus on AI [1], eines Legislativpakets zur Vereinfachung des Digitalrechtsrahmens („Digital Omibus on AI“).[2]
Wesentliche Änderungen ergeben sich insbesondere für Physical / Industrial AI, also Maschinen mit (Hochrisiko-)KI wie autonome Maschinen und Roboter.
Anbieter müssen ihre KI-Systeme künftig in der EU-Datenbank für Hochrisikosysteme registrieren – auch dann, wenn sie selbst der Meinung sind, dass ihr System kein Hochrisikosystem ist. Zudem soll die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten zur Erkennung und Korrektur von Verzerrungen nur bei unbedingter Notwendigkeit zulässig sein.[4]
Die Einrichtung von KI-Reallaboren durch nationale Behörden muss bis 2. August 2027 erfolgen. Der Zeitraum für Anbieter, Transparenzlösungen für künstlich erzeugte Inhalte umzusetzen, wurde jedoch auf drei Monate verkürzt; Stichtag ist der 2. Dezember 2026.[5]
Zur Vermeidung von Überschneidungen zwischen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) erfolgt eine stärkere sektorale Differenzierung für KI in Maschinen[9]:
Damit gilt für Maschinen mit Hochrisiko-KI künftig die sektorale Regelung: Die bislang doppelte Regulierung wird dahingehend bereinigt, dass für Maschinen mit KI primär sektorale Sicherheitsvorschriften gelten – und nicht kumulativ sowohl die KI-Verordnung als auch Produktrecht. Dabei soll weiterhin ein gleichwertiges Schutzniveau für Gesundheit und Sicherheit gewährleistet bleiben.
Hersteller können sich in der Übergangsphase auf:
stützen, die auf Basis der KI-Verordnung entwickelt wurden und die Anforderungen für die Konformitätsvermutung nach Art. 20 MaschinenVO abdecken – jedenfalls bis spezifische KI-Normen für die Maschinenverordnung vorliegen.
Risikobewertung (wichtig für Praxis!): Bis zur Veröffentlichung harmonisierter Normen ist die Risikobewertung – auch ohne deren Heranziehung – auf Grundlage des Stands der Technik vorzunehmen; zur Vermeidung von Haftungsrisiken ist dabei zusätzlich der einschlägige Stand von Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen.
Der Digital Omnibus verschiebt den Schwerpunkt für Industrial AI klar in Richtung sektorales Produktsicherheitsrecht. Für Hersteller bedeutet das:
[1] Künstliche Intelligenz: Rat und Parlament einigen sich auf Vereinfachung und Straffung der Vorschriften - Consilium.
[3] Künstliche Intelligenz: Rat und Parlament einigen sich auf Vereinfachung und Straffung der Vorschriften - Consilium.
[4] Künstliche Intelligenz: Rat und Parlament einigen sich auf Vereinfachung und Straffung der Vorschriften - Consilium.
[5] Künstliche Intelligenz: Rat und Parlament einigen sich auf Vereinfachung und Straffung der Vorschriften - Consilium.
[6] Künstliche Intelligenz: Rat und Parlament einigen sich auf Vereinfachung und Straffung der Vorschriften - Consilium.