Am 11. Februar 2026 hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Weiterentwicklung der Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege vorgestellt. Sie schließt an die im Jahr 2023 veröffentlichte Strategie an, hält an der Vision eines menschenzentrierten, digital gestützten Ökosystems bis 2030 fest und strukturiert die Maßnahmen weiterhin in die drei Handlungsfelder Versorgungsprozesse, Daten sowie Technologien und Anwendungen, adressiert jedoch mit Europa und Künstliche Intelligenz (KI) auch zwei weitere wichtige Themenfelder. Zeitlich ordnet die Digitalisierungsstrategie genannte Vorhaben in kurzfristige Maßnahmen ab 2026 (z.B. Einführung der digitalen Ersteinschätzung), mittelfristige Schritte bis 2027/2028 (z.B. vollständige elektronische Übermittlung von Arztbriefen) sowie langfristige Ziele (integriertes digitales Ökosystem).
Versorgungsprozesse
Zentraler Baustein der Weiterentwicklung ist die elektronische Patientenakte (ePA), die nicht nur als Speicher für Gesundheitsinformationen fungieren, sondern als „digitaler Begleiter“ in der Versorgung ausgebaut werden soll. Vorgesehen ist die Anbindung einer qualitätsgesicherten digitalen Ersteinschätzung, die Integration elektronischer Überweisungen und der Ausbau einer digitalen Terminvermittlung, sodass aus einer Anwendung heraus Versorgungswege angestoßen und gesteuert werden können. Bis 2030 sollen sich mehr als 20 Millionen Versicherte für die aktive ePA Nutzung registrieren und von mindestens sieben strukturieren Anwendungsfällen profitieren, die auf standardisierten Gesundheitsdaten aufsetzen. Darüber hinaus sieht die Strategie vor, dass ab Ende 2027 Arztbriefe vollständig elektronisch zwischen Leistungserbringenden übermittelt werden, um Medienbrüche zu reduzieren und die Verfügbarkeit relevanter Informationen zu erhöhen.
Die Weiterentwicklung priorisiert Versorgungsprozesse mit hoher Krankheitslast oder erkennbarem Effizienzpotenzial und sieht eine gemeinsame Ausgestaltung mit den beteiligten Akteuren vor, wobei der ePA eine verbindende Rolle zukommt. Für die Pflege werden eine regelmäßige Nutzung des Kommunikationsdienstes KIM ab 2027 sowie ein von den Pflegekassen bereitzustellendes „Pflege Cockpit“ angekündigt, das Informationen und digitale Antragswege bündelt. Flankierend adressiert die Strategie Ausbildungsreformen in bundesrechtlich geregelten Heilberufen, um anwendungsbezogene Digitalkompetenzen, einschließlich Dateninterpretation und Umgang mit KI Systemen, systematisch zu verankern.
Daten
Im Handlungsfeld „Daten“ setzt die Weiterentwicklung auf eine bessere Verfügbarkeit, Strukturierung und Verknüpfbarkeit von Gesundheits- und Pflegedaten, damit diese zeitnah in der Versorgung nutzbar und forschungsseitig anschlussfähig sind. Ein Schwerpunkt ist die aktive Mitgestaltung der Durchführung der Verordnung zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) auf nationaler und europäischer Ebene, um die grenzüberschreitende Datennutzung für Versorgung und Forschung zu ermöglichen. Dazu erarbeitet das BMG eine Interoperabilitäts Roadmap mit verbindlicheren Vorgaben, die sich an international anerkannten Standards und Terminologien orientiert, um digitale Mehrwerte schneller in die Versorgung zu bringen. Parallel soll die Übertragung weiterer klinischer Datentypen in die ePA beschleunigt werden; die Daten sollen möglichst strukturiert vorliegen, während bei unstrukturierten Inhalten Anwendungen mit KI die Aufbereitung und Auswertung unterstützen. Zudem sind Zugangsstellen und sichere Verarbeitungsumgebungen vorgesehen, über die verknüpfte Daten aus ePA, Routinedaten, Registern, Studien und regionalen Datenräumen genutzt werden können.
Für die Sekundärnutzung bleibt das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) die zentrale Anlaufstelle, welche bis Ende 2026 mindestens 300 Forschungsvorhaben anstoßen soll. Perspektivisch wird das FDZ „KI fähig“ ausgebaut, um Daten für das Testen, Trainieren und Validieren von Anwendungen nutzen zu können, was die Weiterentwicklung datengetriebener Innovationen unterstützen soll. Ein übergreifendes Forschungspseudonym soll die datenschutzkonforme Verknüpfung von Gesundheits , Pflege , Sozial , Abrechnungs und ePA Daten erleichtern, wobei gleichzeitig die Betroffenenrechte gemäß EHDS gewährleistet werden sollen. Zudem sollen das BMG und seine nachgeordneten Behörden Zugang zu relevanten, miteinander verknüpften Datensätzen erhalten, um gesundheits und versorgungspolitische Entscheidungen datenbasiert treffen zu können.
Technologie
Damit digitale Anwendungen zuverlässig funktionieren, adressiert die Strategie die Telematikinfrastruktur (TI) und ihre Nutzerfreundlichkeit. Vorgesehen sind eine Reduktion der Systemkomplexität, Maßnahmen zur Steigerung der Stabilität sowie mobiler Zugriff für Leistungserbringende und ein digitaler Check in für Versicherte, um Prozesse an der Schnittstelle zu Patientinnen und Patienten zu vereinfachen. Die gematik wird als zentral Verantwortliche für digitale Anwendungen organisatorisch gestärkt und erhält mehr Durchgriffsrechte, damit vereinbarte Standards und Regelungen konsequenter umgesetzt werden können. Zur gesetzlichen Flankierung der Maßnahmen kündigt das BMG einen Referentenentwurf für ein Gesetz für digitale Versorgung und den Gesundheitsdatenraum im ersten Quartal 2026 an.
Europa
Die Digitalisierungsstrategie stellt Europa als Querschnittsthema heraus und verankert die Anbindung an den EHDS als zentralen Bezugspunkt für grenzüberschreitende Versorgung, Forschung und Innovation. Ziel ist ein europäisch anschlussfähiges Datensystem, das nationalen Maßnahmen, insbesondere Interoperabilität, Datennutzung und ePA Weiterentwicklung, einen einheitlichen Rahmen gibt.
KI
Beim Thema KI adressiert die Digitalisierungsstrategie sowohl Anwendungsfälle in der Versorgung als auch die hierfür notwendige regulatorische Begleitung. Die KI gestützte Dokumentation soll bis 2028 in mehr als 70 % der Gesundheits und Pflegeeinrichtungen aktiv genutzt werden, um die Erstellung und Strukturierung von Dokumentationen zu unterstützen und Datenqualität konsistent verfügbar zu machen. Hierzu sind KI Reallabore als sichere Testumgebungen vorgesehen, die eine regulatorische Beratung zur Entwicklung und Nutzung von KI Anwendungen bieten; ergänzend sollen Blueprints für Konformitätsunterlagen bis Ende 2028 bereitstehen. Leistungserbringende sollen zudem regelmäßig informiert werden, welche KI Anwendungen in welchem Rahmen zulässig sind, um Rechtssicherheit in der Anwendung zu gewährleisten.
Praxishinweis
Die nächsten 6-12 Monate sollten genutzt werden, um ePA‑nahe Funktionen in Produkt-Roadmaps zu verankern und die vollständig elektronische Arztbrief-Übermittlung ab Ende 2027 technisch wie organisatorisch zu unterstützen. Daten- und Schnittstellenmodelle sollten frühzeitig an der angekündigten Interoperabilitäts-Roadmap und der nationalen EHDS‑Umsetzung ausgerichtet werden und eine Governance für die Sekundärnutzung über das FDZ aufgebaut werden. Für KI könnte die Teilnahme an Reallaboren geplant und vorbereitet werden, damit KI-gestützte Dokumentation bis 2028 skalierbar und regelkonform bereitgestellt werden kann. Parallel dazu sollten die TI-Änderungen und stärkere gematik-Vorgaben antizipiert sowie der angekündigte Referentenentwurf (Q1/2026) beobachtet werden. In der Pflege sind der Kommunikationsdienst KIM ab 2027 und das geplante „Pflege‑Cockpit“ frühzeitig einzuplanen.