Mit ihrem Vorstoß für „EU Inc.“ hat EU‑Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Davos ein klares Signal gesetzt: Die Europäische Union will Unternehmensgründungen massiv vereinfachen und den Binnenmarkt als durchgehend einheitlichen Wirtschaftsraum stärken. Künftig sollen Unternehmen innerhalb von 48 Stunden vollständig digital gegründet werden können – auf Basis eines einzigen europäischen Regelwerks, das in allen 27 Mitgliedstaaten gilt.
Die Vision dahinter ist eindeutig: weniger Fragmentierung, mehr Skalierbarkeit. Bislang lähmt viele europäische Start-ups, Scale-ups und Unternehmen mit Expansionsplänen ein Flickenteppich nationaler Sonderregeln. Die EU Inc. soll genau diese Hürden abbauen, indem Kapital‑, Gesellschafts- und Regulierungsstandards vereinheitlicht werden. Von der Leyen positioniert den Vorstoß ausdrücklich als Antwort auf strukturelle Wettbewerbsnachteile gegenüber den USA und China.
Für Gründer:innen, Investor:innen und internationale Unternehmen bedeutet das: Europa könnte schlagartig an Attraktivität gewinnen. Ein einheitlicher Rechtsrahmen schafft Planbarkeit, beschleunigt Gründungsprozesse und reduziert rechtliche Fallstricke bei grenzüberschreitender Expansion. Der formale Vorschlag der EU‑Kommission wird bereits im März erwartet.
Was Investoren, Gründer und Unternehmen mit Expansionsplänen beachten sollten
- Rechtsform: Die EU-Inc. soll als private Aktiengesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet. Das persönliche Vermögen der Aktionäre bleibt geschützt, und ihr finanzielles Risiko ist auf das von ihnen investierte Kapital beschränkt.
- Mindestkapital: Es soll keine Mindestkapitalanforderung geben, sodass die Struktur für Start-ups und kleine Unternehmen zugänglich ist.
- Aktienklassen: Das Unternehmen soll mehrere Aktienklassen (z. B. Stamm- oder Vorzugsaktien) mit unterschiedlichen Rechten, darunter Dividenden-, Stimm-, Umtausch- und Liquidationsvorrechte ausgeben können.
- EU-Register – vollständig digitaler Prozess: Die Gründung erfolgt vollständig digital, sodass Gründer sich online registrieren, ihre Identität überprüfen und alle Formalitäten erledigen können. Dies ermöglicht einen schnellen, kostengünstigen Prozess – mit Gründungsgebühren von unter 100 € und einer Abwicklung innerhalb von 48 Stunden.
- EU-ESOP: Ein von der EU unterstütztes Mitarbeiteraktienoptionsprogramm soll auch kleinere, wachstumsstarke Unternehmen dabei unterstützen, Talente anzuwerben und zu halten.
- Besteuerung: Die EU-Inc. zielt darauf ab, grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten zu vereinfachen. Während ein „28. Regime” einen einheitlichen Steuerrahmen auf EU-Ebene ermöglichen könnte, behalten die Mitgliedstaaten die volle Souveränität über Steuersätze, Erhebung und Durchsetzung.
- Streitbeilegung: Streitigkeiten sollten zunächst durch alternative Streitbeilegungsmechanismen beigelegt werden, um die Verfahren schnell und kostengünstig zu halten. Wenn keine Einigung erzielt wird, werden die Fälle an nationale Gerichte weitergeleitet. Idealerweise sollte ein spezielles EU-weites Schnellgerichtssystem für EU-Inc.-Angelegenheiten im Rahmen des 28. Regimes eingerichtet werden, um faire, effiziente und verhältnismäßige Ergebnisse zu gewährleisten.
Was heißt das für Start-ups, Scale-ups und expandierende Unternehmen – und wo unterstützt Taylor Wessing?
So groß das Potenzial von EU Inc. ist – der Übergang zu einem neuen europäischen Unternehmensregime wird anspruchsvoll. Die EU steht hier am Anfang. Rechtliche Strukturierungsentscheidungen, arbeitsrechtliche Konsequenzen und die Integration in bestehende Organisationsmodelle müssen sorgfältig vorbereitet werden.
Taylor Wessing behält für Sie die Entwicklungen im Auge. Wir sind Partner für Start-ups, Scale-ups und expandierende Unternehmen und begleiten Sie auch bei dieser Pan-Europäischen Entwicklung.