16. Dezember 2025
Die Corporate Sustainability Reporting Directive ist eine EU-Richtlinie, die durch Unternehmen aufgrund nationaler Gesetzgebung verpflichtet werden sollen, umfassend und transparent über ihre Nachhaltigkeitsleistungen zu berichten. Sie ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert den Anwendungsbereich erheblich. Immer mehr Unternehmen müssen ihre Umwelt-, sozialen und Governance-Aspekte (ESG) nach einheitlichen Standards offenlegen. Ziel der CSRD ist es, verlässliche und vergleichbare Informationen bereitzustellen, um Investitionen in nachhaltige Geschäftsmodelle zu fördern und die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft voranzutreiben. Damit wird Nachhaltigkeitsberichterstattung zu einem zentralen Bestandteil der Unternehmensstrategie und Wettbewerbsfähigkeit.
Das vorliegende CSRD – ABC möchten wir Ihnen dabei als unterstützendes Instrument an die Hand geben, um bei etwaig aufkommenden Fragen nachlesen zu können. Das ABC wird regelmäßig aktualisiert und an die neuesten politischen Entwicklungen (wie z.B. zu erwartende Änderungen durch die Trilogverhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und dem Rat der Europäischen Union) angepasst.
| Stichwort | Kurzbeschreibung | Erklärung im Detail |
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| Anwendungsbereich | Betroffene berichtspflichtige Unternehmen |
Die Nachhaltigkeitsberichtspflicht (geregelt durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)) wird stufenweise eingeführt, wobei der Anwendungsbereich durch die erste Omnibusrichtlinie bereits eingeschränkt bzw. zeitlich verschoben wurde. Nach derzeitigem Stand sind berichtspflichtig (Regelungen wurden in dieser Form auch im deutschen Regierungsentwurf umgesetzt): Ab 2025 für 2024: Ab 2028 für 2027: Ab 2029 für 2028: Ab 2029 für 2028: Eine Anpassung der Schwellenwerte durch eine zweite Omnibus-Richtlinie (Vorschlag Richtlinie COM (2025)81) wird erwartet. Derzeit werden in Trilogverhandlungen Schwellenwerte von mind. 1.750 Mitarbeitern und EUR 450 Mio. Umsatz diskutiert. |
| Stichwort | Kurzbeschreibung | Erklärung im Detail |
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| Berichterstattungspflicht | Pflicht zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen |
Die CSRD verpflichtet Unternehmen zur umfassenden und standardisierten Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen. |
| Stichwort | Kurzbeschreibung | Erklärung im Detail |
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| CO₂-Bilanzierung | Erfassung von Treibhausgasemissionen |
Der ESRS E1 sieht in seiner ursprünglichen Fassung eine Offenlegung von Scope 1, 2 und 3 Emissionen vor. Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitern müssen im ersten Berichtsjahr nicht über Scope 3 Emissionen berichten. (Omnibus-RL (in Verhandlung) sieht weitere Erleichterungen in Bezug auf Scope 3 Emissionen vor) |
| Stichwort | Kurzbeschreibung | Erklärung im Detail |
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| Doppelte Wesentlichkeitsanalyse | Kombination aus finanzieller und Impact-Materialität |
Unternehmen müssen eine Wesentlichkeitsanalyse durchführen, um zu ermitteln, welche Themen für sie wesentlich und damit berichtspflichtig sind. Dabei kann ein Nachhaltigkeitsthema von zwei verschiedenen Seiten her wesentlich sein (doppelte Wesentlichkeit). Es kann ein Unternehmen finanziell beeinflussen (z. B. durch Risiken oder Chancen) oder das Unternehmen selbst hat bedeutende Auswirkungen auf Umwelt oder Gesellschaft. |
| Stichwort | Kurzbeschreibung | Erklärung im Detail |
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| ESRS | European Sustainability Reporting Standards |
Die Europäische Kommission hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) mit der Erstellung von Standards zur Konkretisierung der Berichtspflichten nach der CSRD, den EU-Nachhaltigkeitsstandards (ESRS) beauftragt. Ein erstes Set von ESRS ist bereits veröffentlicht, befindet sich im Rahmen der Omnibus-Initiative derzeit allerdings in Überarbeitung, um den Umfang der Berichtspflichten einzuschränken. Dieses erste Set enthält 12 Standards, 2 allgemeine Standards, 5 Environmental- Standards, 4 Social-Standards und 1 Governance-Standard. |
| Stichwort | Kurzbeschreibung | Erklärung im Detail |
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| Finanzielle Materialität | Teil der doppelten Wesentlichkeit |
Beschreibung, ob ein Nachhaltigkeitsthema wesentliche finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen haben kann – etwa durch Risiken, Chancen, Kosten oder Wertveränderungen. Dabei wird geprüft, ob Umwelt-, Sozial- oder Governance-Aspekte die finanzielle Lage, Leistung oder Position des Unternehmens beeinflussen. |
| Stichwort | Kurzbeschreibung | Erklärung im Detail |
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| Governance | Unternehmensführung im Kontext der Nachhaltigkeit |
Der Bereich Governance“ wird durch den ESRS G1 „Business Conduct“ konkretisiert. Danach sind umfassende Angaben zur Unternehmensführung und Geschäftsethik zu machen. Dies umfasst insbesondere:
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| Stichwort | Kurzbeschreibung | Erklärung im Detail |
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| Human Rights | Menschenrechte in der Lieferkette und im Unternehmen |
Menschenrechte sind ein wichtiger Bestandteil der Berichtspflicht nach den ESRS S 3: Unternehmen müssen darlegen, wie sie menschenrechtliche Risiken entlang der Wertschöpfungskette identifizieren, bewerten und adressieren. |
| Stichwort | Kurzbeschreibung | Erklärung im Detail |
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| Impact-Materialität | Teil der doppelten Wesentlichkeit |
Beschreibung, ob ein Nachhaltigkeitsthema bedeutende Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft hat – unabhängig davon, ob es finanzielle Folgen für das Unternehmen hat. Unternehmen müssen analysieren, wie ihre Tätigkeiten, Produkte oder Geschäftsbeziehungen externe Stakeholder betreffen. |
| Stichwort | Kurzbeschreibung | Erklärung im Detail |
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| Just Transition | Sozial gerechte Transformation |
Beschreibung des Prinzips, dass ökologische Maßnahmen sozial verträglich gestaltet werden sollen. Unternehmen müssen beschreiben, wie sie mit der Auswirkung ihrer Klimastrategie auf ihre Stakeholder umgehen und welche Maßnahmen sie treffen. |
| Stichwort | Kurzbeschreibung | Erklärung im Detail |
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| Klimawandel | Risiken durch Klimawandel und -politik |
Verankerung der Berichtspflichten zum Klimawandel in den ESRS E 1 als einer der wichtigsten Standards. Sofern Klimarisiken als wesentliches Thema identifiziert werden, müssen diese bewertet und offengelegt werden. Sofern Klimarisiken als nicht wesentliches Thema identifiziert werden, müssen Unternehmen dies im Bericht darlegen und begründen. Das unterscheidet den ESRS E 1 von den anderen Standards. |
| Stichwort | Kurzbeschreibung | Erklärung im Detail |
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| Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) | Zusammenspiel von CSRD und LkSG bzw. zukünftig CSDDD |
Ursprünglich bestand eine Pflicht, sowohl einen Nachhaltigkeitsbericht nach der CSRD sowie einen Bericht nach dem deutschen LkSG zu erstellen. Dieser separate LkSG-Bericht soll abgeschafft werden, wenn ein Unternehmen einen CSRD-Bericht erstellt. Auch nach der CSDDD ist kein separater Bericht erforderlich. |
| Stichwort | Kurzbeschreibung | Erklärung im Detail |
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| Maßnahmenpläne | Reaktion auf identifizierte Risiken und Chancen |
Unternehmen müssen offenlegen, welche Strategien und Maßnahmen sie zur Bewältigung wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen ergreifen. |
| Stichwort | Kurzbeschreibung | Erklärung im Detail |
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| Nachhaltigkeit | Nachhaltigkeit besteht aus Umwelt-, sozialen und Governance-Themen |
Durch die CSRD und die Konkretisierung durch die ESRS wird klargestellt, dass der Begriff Nachhaltigkeit nicht nur Umweltaspekte, sondern auch soziale und Governance-Themen umfasst. Nachhaltig agieren bedeutet nicht nur die Umwelt zu schützen. |
| Stichwort | Kurzbeschreibung | Erklärung im Detail |
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| Omnibus-Richtlinien | EU-Richtlinien zur Vereinfachung der CSRD, inkl. Schwellenwertanpassungen und Übergangsregelungen. |
Die Vereinfachung der Regelungen der CSRD soll anhand von zwei Richtlinien erfolgen:
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| Stichwort | Kurzbeschreibung | Erklärung im Detail |
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| Prüfungspflicht | Externe Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts |
Der Nachhaltigkeitsbericht ist wie der Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer zur prüfen. |
| Stichwort | Kurzbeschreibung | Erklärung im Detail |
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| Qualitätsmanagement | Sicherung der Datenqualität | Ein effektives Qualitätsmanagementsystem ist notwendig, um die Anforderungen an die Datenverlässlichkeit zu erfüllen. |
| Stichwort | Kurzbeschreibung | Erklärung im Detail |
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| Rechtsfolgen bei fehlender oder falscher Berichterstattung | Nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen |
Die Rechtsfolgen für eine fehlende oder falsche Berichterstattung werden in den nationalen Umsetzungsgesetzen geregelt. Der deutsche Regierungsentwurf sieht Geldbußen oder gar eine strafrechtliche Haftung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats, z. B. bei falscher Bilanzierung oder unrichtiger Darstellung vor. |
| Stichwort | Kurzbeschreibung | Erklärung im Detail |
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| Stakeholder | Einbeziehung von Stakeholdern in die Wesentlichkeitsanalyse und Berichterstattung | Die CSRD legt großen Wert auf die Einbindung und Berücksichtigung von Stakeholdern, d.h. aller Gruppen, die direkt oder indirekt vom Unternehmen betroffen sind – darunter Mitarbeitende, Lieferanten, Kunden, Investoren und die Gesellschaft. Unternehmen müssen darlegen, wie sie mit Stakeholdern interagieren, deren Interessen berücksichtigen und wie diese in die Wesentlichkeitsanalyse einfließen. |
| Stichwort | Kurzbeschreibung | Erklärung im Detail |
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| Taxonomie-Verordnung | Verbindung zur EU-Taxonomie | Die CSRD ist eng mit der EU-Taxonomie verknüpft. Unternehmen müssen angeben, inwieweit ihre Aktivitäten ökologisch nachhaltig sind, wobei es auch Ausnahmen und Erleichterungen davon gibt, die im Einzelfall zu prüfen sind. |
| Stichwort | Kurzbeschreibung | Erklärung im Detail |
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| Umwelt | Umweltaspekte als integraler Bestandteil der Berichtspflicht | Die Einbeziehung von Umweltaspekten ist ein integraler Bestandteil der Berichtspflicht nach der CSRD, da Unternehmen verpflichtet sind, ihre Auswirkungen auf die Umwelt sowie die Auswirkungen von Umweltthemen auf ihren Geschäftsbetrieb darzustellen. Die ESRS umfassen folgende Themen: Klimawandel (ESRS E1), Verschmutzung (ESRS E2), Wasserressourcen (ESRS E3), Biodiversität (ESRS E4) und Ressourcennutzung/Kreislaufwirtschaft (ESRS E5). |
| Stichwort | Kurzbeschreibung | Erklärung im Detail |
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| VSME | Standardisierung der Berichterstattung |
Der VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) ist ein freiwilliger Berichtsrahmen, der speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entwickelt wurde, die nicht unter die CSRD-Berichtspflicht fallen. Er wurde von der EFRAG im Auftrag der EU-Kommission konzipiert, um kleinen und Mittelständischen Unternehmungen (KMU) eine strukturierte, ressourcenschonende und praxisnahe Möglichkeit zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu bieten. Im Rahmen der Omnibus-Debatte ist die EFRAG mit der Erstellung eines darauf basierenden, aber überarbeiteten VSME Standard beauftragt worden, für alle Unternehmen, die nicht selbst berichtspflichtig sind, aber von berichtspflichtigen Unternehmen im Rahmen der Wertschöpfungskette zur Berichterstattung aufgefordert werden. Zukünftig sollen berichtspflichtige Unternehmen keine höheren Anforderungen an nichtberichtspflichtige Unternehmen stellen dürfen als solche, die im überarbeiteten VSME Standard vorgesehen sind. |
| Stichwort | Kurzbeschreibung | Erklärung im Detail |
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| Wertschöpfungskette | Berichtspflicht über die gesamte Wertschöpfungskette | Die Berichtspflicht bezieht die gesamte Wertschöpfungskette eines Unternehmens mit ein, d.h. alle vor- und nachgelagerten Aktivitäten eines Unternehmens – von der Rohstoffgewinnung über Produktion und Vertrieb bis hin zur Nutzung und Entsorgung der Produkte. Allerdings gibt es für bestimmte Unternehmen (weniger als 750 Mitarbeiter) bzw. für bestimmte Zeiträume (erste drei Berichtsjahre) Erleichterungen in Bezug auf die Berichtspflicht über die Berichtspflicht, die im Einzelfall zu prüfen sind. |
| Stichwort | Kurzbeschreibung | Erklärung im Detail |
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| XBRL (eXtensible Business Reporting Language) | Technisches Format zur digitalen Einreichung von Nachhaltigkeitsberichten. |
Die CSRD verpflichtet Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsberichte in diesem Format einzureichen. |
| Stichwort | Kurzbeschreibung | Erklärung im Detail |
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| Yearly Reporting | Jährliche Berichterstattungspflicht | Die Nachhaltigkeitsinformationen müssen jährlich im Lagebericht veröffentlicht werden und sind damit Teil des Jahresabschlusses. |
| Stichwort | Kurzbeschreibung | Erklärung im Detail |
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| Zukunftsfähigkeit | Langfristige Ausrichtung des Unternehmens | Die CSRD ist Treiber für Transformation und Prüfstein für Wettbewerbsfähigkeit. Sie zwingt Unternehmen, Nachhaltigkeit in Strategie, Prozesse und Berichterstattung zu integrieren. Und schafft Transparenz. Die Umsetzung stellt eine Herausforderung, aber auch gleichzeitig eine Chance, sich zukunftsfähig auszurichten. |
von mehreren Autoren