Ab dem 12. September 2025 gilt der EU Data Act (VO (EU) 2023/2854) in vollem Umfang. Unternehmen in der EU – auch solche mit bestehenden Produkten – müssen sich auf neue Datenzugangs- und Bereitstellungspflichten einstellen. Bevor Prozesse angepasst, Investitionen angestoßen oder Verträge überarbeitet werden, sollte jedoch eine grundlegende Frage beantwortet werden: Ist mein Unternehmen betroffen?
Selbsteinschätzung als erster Schritt zur Compliance
Die Klärung der eigenen Betroffenheit ist der zentrale Ausgangspunkt jeder Data Act-Strategie. Unser Data Act Scoping Tool unterstützt Unternehmen bei dieser ersten rechtlichen Einordnung. Es führt strukturiert durch die zentralen Definitionen und Pflichten von Kapitel II des Gesetzes und ermöglicht eine fundierte Selbsteinschätzung – auch für Nutzer:innen ohne juristischen Hintergrund.
Am Ende steht ein individueller Assessment Report, der zum Download bereitgestellt wird. Auf Grundlage der Ergebnisse können Sie intern entscheiden, ob Sie rechtlichen Beratungsbedarf sehen, ob ein strukturiertes Data Act Management erforderlich ist und ob weitergehende Maßnahmen sinnvoll erscheinen. Dazu zählen etwa vertragliche oder organisatorische Anpassungen, Investitionen in technische Schnittstellen zur Ermöglichung von Datenzugriffen oder auch Änderungen im Produktdesign im Sinne der Vorgaben zu „Access by Design and by Default“ gemäß Artikel 3 Absatz 2 ff. des Data Acts.
So funktioniert das Scoping Tool
Das Tool basiert auf einem dreistufigen Scoping-Ansatz entlang der Systematik des Data Acts:
- 1. Klassifizierung des Produkt- und Dienstleistungsportfolios: Unser Tool unterstützt durch gezielte Fragenstellungen, um zu ermitteln, ob und welche Angebote als „vernetzte Produkte“, „verbundene Dienste“ oder „virtuelle Assistenten“ im Sinne der Legaldefinitionen des Art. 2 Data Act zu qualifizieren sind.
- Identifizierung relevanter Daten: Im nächsten Schritt hilft es zu prüfen, ob Daten, die durch Nutzung dieser Produkte oder Dienste entstehen unter die Zugangs- und Nutzungsrechte des Gesetzes fallen könnten, da es sich um „Produkt-” oder „Dienstleistungsdaten” (sog. „leicht verfügbare Daten“ gemäß Art. 2 Nr. 15, 16 DA) handelt.
- Bestimmung der Rollen und Verantwortlichkeiten: Schließlich hilft Ihnen unser Tool, die Rolle als „Dateninhaber“ (Art. 2 Nr. 13 DA) gemäß den Kriterien des Gesetzes korrekt zuzuordnen.
Kernverpflichtungen und zeitlicher Rahmen: Ein Überblick
Sobald die grundsätzliche Anwendbarkeit des Data Acts und die betroffenen Produkte oder Dienste identifiziert sind, gilt es, die spezifischen Pflichten und deren gestaffelte Geltungsbeginne im Blick zu behalten. Auf Grundlage des Assessment Reports können Unternehmen gezielt bewerten, ob und wann weitergehende Maßnahmen erforderlich sind:
- Datenzugang "by Design and by Default" (Art. 3 Abs. 1 DA): Für vernetzte Produkte und verbundene Dienste, die nach dem 12. September 2026 in Verkehr gebracht werden, gilt die Verpflichtung zur datenzugangsfreundlichen Gestaltung.
- Vorvertragliche Informationspflichten (Art. 3 Abs. 2 ff. DA): Ab dem 12. September 2025 müssen Nutzer vor Vertragsabschluss transparent über bestimmte Aspekte der Datengenerierung und -nutzung informiert werden.
- Datenzugangs- und Weitergaberechte, Vertragsgestaltung (Art. 4, 5, 13 DA): Ebenfalls ab dem 12. September 2025 sind die zentralen Verpflichtungen zu erfüllen. Dateninhaber müssen Nutzern auf Verlangen Zugang zu den von ihnen (mit-)generierten Daten gewähren (Art. 4 DA) und die Weitergabe dieser Daten an vom Nutzer benannte Dritte ermöglichen (Art. 5 DA). Diese Pflichten gelten für alle im Scoping-Prozess als relevant eingestuften Produkte und Dienste, auch für solche, die bereits vor diesem Datum in Verkehr gebracht wurden, sofern sie unter den Anwendungsbereich fallen. Die in diesem Zusammenhang geschlossenen Verträge müssen dabei auf die Vorgaben aus Art. 13 DA geprüft werden – ggf. sind auch bereits bestehende Vereinbarungen anzupassen.
- Schutz von Geschäftsgeheimnissen (u.a. Art. 4 Abs. 3 lit. b), Art. 5 Abs. 8, Art. 8 Abs. 6 DA): Da die Datenzugangs- und Weitergaberechte grundsätzlich auch darin enthaltene Geschäftsgeheimnisse des Dateninhabers umfassen, sollten ab dem 12. September 2025 spezielle Maßnahmen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vereinbart und implementiert werden.
- Regelungen für B2B-Datenlizenzverträge (Art. 8, 9, 13 DA): Ab dem 12. September 2025 gelten neue Anforderungen für B2B-Datenlizenzverträge hinsichtlich fairer, angemessener und nichtdiskriminierender (FRAND) Bedingungen sowie ein Verbot missbräuchlicher Klauseln in Verträgen über Datenzugang zwischen Unternehmen (Art. 13 DA). Für Verträge, die vor diesem Datum geschlossen wurden, ist eine Anpassungsfrist bis zum 12. September 2027 vorgesehen. Die Europäische Kommission wird bis zum 12. September 2025 unverbindliche Modellvertragsklauseln für die freiwillige Nutzung veröffentlichen (Art. 41 DA), die als Orientierungshilfe dienen können.
Fazit: Klarheit gewinnen und jetzt den richtigen Kurs setzen
Für Unternehmen, die sich auf die Anforderungen und Chancen des Data Acts vorbereiten möchten, ist eine frühzeitige und strukturierte Prüfung der eigenen Betroffenheit unerlässlich. Unser Data Act Scoping Tool bietet hierfür eine effiziente und praxisnahe Lösung. Es unterstützt nicht nur bei der rechtlichen Ersteinschätzung – auch für bestehende Produkte und Dienste – sondern liefert mit dem individuellen Assessment Report eine Grundlage für strategische Entscheidungen. Dazu zählen Investitionen in technische Infrastruktur, Anpassungen im Produktdesign sowie notwendige vertragliche und organisatorische Maßnahmen.
Die Nutzung erfolgt auf Basis einer monatlichen Lizenzgebühr von 4.890 EUR. Damit eignet sich das Tool ideal für eine schnelle, strukturierte Erstbewertung – sei es im Rahmen interner Audits, rechtlicher Risikoanalysen oder strategischer Planungen. Zwar ersetzt das Tool keine individuelle juristische Bewertung. Es schafft jedoch die erforderliche Grundlage, um gezielt, rechtssicher und mit klarer Strategie in die Umsetzung der neuen Vorgaben einzusteigen.
Details zum Funktionsumfang und zum Lizenzmodell für Unternehmen finden Sie im unten verlinkten Flyer, der auch den Link zur kostenlosen Demo-Version enthält.
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