Mit seinem Urteil vom 18.11. 2024 (VI ZR 10/24) hat der BGH eine weitbeachtete Entscheidung zum sogenannten Facebook-Scraping erlassen. Insbesondere hat er anerkannt, dass der Kontrollverlust über personenbezogene Daten auch ohne Missbrauchsnachweis Schaden ist.
Dies erleichtert Klagen und damit Klagewellen, die auch bei moderaten Schadenssummen Unternehmen erheblich unter Druck setzen können. Unternehmen sollten hier durch gute technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz vorbeugen.
Unsere Anwälte Jakob Horn und Alexander Schmalenberger haben das Urteil in der "Kommunikation & Recht", Heft 1/2025, S. 26 ff. besprochen.
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