Autoren
Daniel Tietjen

Dr. Daniel Tietjen

Partner

Read More

Katharina Hölle

Associate

Read More
Autoren
Daniel Tietjen

Dr. Daniel Tietjen

Partner

Read More

Katharina Hölle

Associate

Read More

22. März 2023

OLG Hamm zum Werbeverbot in § 12 HWG im Kontext der COVID-19-Pandemie

  • Briefing

Co-Autorin: Cao, My Anh

Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 9. Februar 2023 (Az.: 4 U 144/22) betrifft eine Werbung für Mundspüllösungen mit COVID-19-Bezug und die interessante Frage, ob § 12 HWG Anwendung findet. Im Ergebnis wird diese Frage verneint.

Der Kläger ist ein nach dem § 4 UklaG eingetragener Verband. Die Beklagte ist ein Pharmaunternehmen und Hersteller einer Mundspüllösung, die das medizinische Erzeugnis mit einem Wirkversprechen gegen Corona auf ihrer Internetseite bewarb. Das Landgericht untersagte die gesundheitsbezogene Werbung für die Mundspüllösung mit der Begründung, dass die beanstandeten Werbeaussagen Verstöße gegen § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HWG i.V.m. Abschnitt A Nr. 1 der Anlage zu § 12 HWG begründeten. Die Beklagte legte Berufung ein und führte aus, dass das Landgericht zu Unrecht angenommen habe, dass COVID-19 als Erkrankung und SARS-CoV-2 als Krankheitserreger unter die Verbotsliste des Anhangs zu § 12 HWG falle.

Das Oberlandesgericht Hamm entschied am 9. Februar 2023 (Az.: 4 U 144/22), dass das Landgericht COVID-19 zu Unrecht als meldepflichtige Erkrankung eingestuft habe. Es liege kein Verstoß gegen § 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HWG i.V.m. Abschnitt A Nr. 1 der Anlage zu § 12 HWG vor. Der Wortlaut des Abschnittes A Nr. 1 der Anlage zu § 12 HWG sei dahingehend auszulegen, dass er nicht dynamisch auf die geltende Fassung, sondern statisch auf die damalige Fassung des Infektionsschutzgesetzes verweist. Die Vorschrift weise ausdrücklich auf das Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) hin und enthalte keinen Zusatz, wie „in der jeweils geltenden Fassung“. Gemäß § 6 Infektionsschutzgesetz (lfSG) in der Fassung vom 20. Juli 2000 seien COVID-19 nicht als meldepflichtige Krankheit und SARS-CoV-2-Viren nicht als meldepflichtige Krankheitserreger nach § 7 lfSG im Katalog aufgeführt. Das Oberlandesgericht Hamm lehnte auch einen Verstoß gegen § 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HWG i.V.m. Abschnitt A Nr. 1 der Anlage zu § 12 HWG in Bezug auf den Auffangtatbestand des § 6 Abs. 1 Nr. 5 lfSG ab. Durch diese Vorschrift sollte sichergestellt werden, dass sämtliche übertragbaren Krankheiten, die eine besondere Gefahr für die Bevölkerung darstellen, sich ggf. aber noch in einem frühen zeitlichen Stadium befinden, gemeldet werden. Diese Meldepflicht gründe sich letztlich aber auf den Verdacht einer potenziellen Bedrohung und löse nicht automatisch ein Werbeverbot aus. Das HWG soll den Einzelnen vor werbebeeinflusster Selbstmedikation schützen und einem absoluten Werbeverbot stünde auch der Bestimmtheitsgrundsatz entgegen. Der Verweis in Abschnitt A Nr. 1 der Anlage zu § 12 HWG sei mithin einschränkend auszulegen und beziehe sich deshalb nicht auf den Auffangtatbestand des § 6 Abs. 1 Nr. 5 IfSG, sondern lediglich auf die enumerativ aufgezählten Krankheiten bzw. Erreger der §§ 6 und 7 IfSG in der Fassung vom 20. Juli 2000.

Call To Action Arrow Image

Newsletter-Anmeldung

Wählen Sie aus unserem Angebot Ihre Interessen aus!

Jetzt abonnieren
Jetzt abonnieren

Related Insights

Life Sciences & Healthcare

TAMG – das neue Tierarzneimittelgesetz

Das Tierarzneimittelgesetz TAMG ist seit 28. Januar 2022 in Kraft

8. September 2022
Briefing

von Dr. Daniel Tietjen

Klicken Sie hier für Details
Life Sciences & Healthcare

Possible ban on the mail-order of prescription-only (Rx) medicinal products in Germany

30. März 2018
Quick read

von Dr. Daniel Tietjen

Klicken Sie hier für Details
Life Sciences & Healthcare

Failure to date references in advertisement violates German Drug Advertising Act

31. Oktober 2017
Quick read

von Dr. Daniel Tietjen

Klicken Sie hier für Details