14. Juli 2022
Unter dem Stichwort Nachhaltigkeit beschäftigen die Themen „Environmental, Social & Governance“, kurz „ESG“, derzeit viele Unternehmen. Insbesondere Finanzinvestoren, Finanzdienstleister, Versicherungen sowie kapitalmarktorientierte Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet (z.B. durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder Taxonomie-VO), ESG-Strukturen einzuführen. Dazu gehört auch, dass sie von ihren Geschäftspartnern in der Finanz- und Dienstleistungskette Informationen zu deren jeweiligen Nachhaltigkeitsbemühungen anfordern.
Kleine und mittelgroße Unternehmen sind aktuell noch nicht vom Anwendungsbereich dieser „ESG-Gesetze“ erfasst. Durch ihre Stellung als Geschäftspartner in der Finanz- und Dienstleistungskette von den oben genannten Unternehmen werden deren ESG-Anforderungen jedoch zunehmend an sie weitergereicht. Aus einer Markterwartung heraus werden damit auch kleinere und mittelgroße Unternehmen dazu gezwungen, eigene ESG-Strukturen einzuführen.
von mehreren Autoren
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