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22. Januar 2021

Erneute – möglicherweise nur kurze – Verzögerung beim Einheitlichen Patentgericht durch zwei Verfassungsbeschwerden mit Eilantrag

Wie schon im ersten Anlauf wurden auch nach erneuter Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) zwei Verfassungsbeschwerden gegen das zweite, inhaltlich unveränderte Zustimmungsgesetz zum EPGÜ eingelegt (2 BvR 2216/20 und 2 BvR 2217/20).

Begleitend zu diesen Verfassungsbeschwerden wurde in beiden Verfahren eine einstweilige Anordnung beantragt, die das Inkrafttreten des Zustimmungsgesetzes und die völkerrechtliche Ratifikation des EPGÜ zu verhindern suchen. Wie bei einstweiligen Anordnungen gegen Zustimmungsgesetze zu völkerrechtlichen Verträgen üblich, hat das Bundesverfassungsgericht den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier gebeten, mit der Ausfertigung des Zustimmungsgesetzes bis zur Entscheidung über die beiden Eilanträge zu warten. Der Bundespräsident hat bereits erklärt, dass er dieser Bitte nachkommen wird.

Auf diese Weise verzögert sich zwar die Ratifikation und damit das Inkrafttreten des EPGÜs erneut bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Jedoch wird die Verzögerung diesmal nur bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den beiden Eilverfahren und nicht – wie bei der ersten Verfassungsbeschwerde – bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren dauern.

Der Deutsche Bundestag hat bereits am 8. Januar 2021 – ebenso wie die Bundesregierung – eine Stellungnahme zu den Eilanträgen gegenüber dem Bundesverfassungsgericht abgegeben und in seiner Sitzung vom 14. Januar 2021 auf Empfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz beschlossen, den beiden Streitverfahren beizutreten und auch in der Hauptsache eine Stellungnahme abzugeben.

Der genaue Inhalt der beiden Verfassungsbeschwerden ist noch nicht allgemein bekannt, so dass sich derzeit noch nicht sicher absehen lässt, wie lange das Bundesverfassungsgericht bis zur Entscheidung über die Eilanträge benötigen wird. Aus den beteiligten Kreisen ist jedoch zu vernehmen, dass die Verfassungsbeschwerden inhaltlich keine Überraschung böten und daher nicht als besonders kritisch eingestuft würden. Unserer Einschätzung nach wird die Verzögerung daher diesmal eher nur wenige Wochen und nicht Jahre bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den Eilverfahren dauern.


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