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18. Dezember 2020

Weg frei für das Einheitliche Patentgericht

  • Briefing

Bundesrat stimmt Gesetz zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht zu

 
Nachdem der Bundestag das Zustimmungsgesetz zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) am 26. November 2020 beschlossen hatte, hat heute auch der Bundesrat diesem Gesetz zugestimmt.
 
Damit steht einem Start des Einheitlichen Patentgerichts – und damit auch dem EU-Einheitspatent – acht Jahre nach der Verabschiedung des EU-Patentpakets durch das Europäische Parlament im Dezember 2012 nun (fast) nichts mehr im Wege.
 

Was passiert als Nächstes?

Die nun noch erforderlichen Schritte zum Inkrafttreten des deutschen Zustimmungsgesetzes sind reine Formsache. So muss das Zustimmungsgesetz von der Bundesregierung gegengezeichnet, vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
 
Erst danach kann Deutschland die Ratifizierungsurkunde zum EPGÜ beim Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union hinterlegen.
 

Wann kann das Einheitliche Patentgericht seine Arbeit aufnehmen?

Nachdem bereits mehr als die erforderlichen 13 Vertragsmitgliedstaaten der EU das EPGÜ ratifiziert haben, bedarf es zum Inkrafttreten noch der Ratifizierung durch die drei Mitgliedstaaten mit den meisten in Kraft stehenden europäischen Patenten. Nach dem Ausscheiden Großbritanniens sind dies Deutschland, Frankreich und Italien. Frankreich und Italien haben bereits ratifiziert, so dass das Inkrafttreten des EPGÜ nur noch von der Ratifizierung Deutschlands abhängt.
 
Deutschland hat in Absprache mit den übrigen Vertragsmitgliedstaaten eine Gatekeeper-Funktion übernommen: Es ist geplant, dass Deutschland im Frühjahr 2021 zunächst nur die Ratifizierungsurkunde zum Protokoll zur vorläufigen Anwendung des EPGÜ hinterlegt, wodurch dieses in Kraft tritt. Damit gewinnt das Einheitliche Patentgericht ausreichend zeitlichen Vorlauf, um mit den entscheidenden Vorarbeiten beginnen zu können, wie etwa mit der Besetzung von Richterstellen, der Anmietung von Räumlichkeiten und der Fertigstellung der IT-Infrastruktur.
 
Erst wenn diese Vorarbeiten nahezu abgeschlossen sind, wird Deutschland – voraussichtlich nach ca. sechs bis acht Monaten Vorbereitungszeit – auch die Ratifizierungsurkunde zum EPGÜ hinterlegen, wodurch drei Monate später das Übereinkommen zum Einheitlichen Patentgericht in Kraft treten und das Einheitliche Patentgericht endgültig seine Arbeit aufnehmen kann.
 
Nach optimistischer Prognose könnte die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zum EPGÜ bereits im Herbst 2021 erfolgen, so dass der Startschuss für das Einheitliche Patentgericht im Frühjahr 2022 fallen könnte.
 

Gefahr der Verzögerung durch Verfassungsklagen?

Das inhaltsgleiche, bereits 2017 verabschiedete Zustimmungsgesetz war mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2020 wegen Verstoßes gegen das Erfordernis der Zwei-Drittel-Mehrheit aus formellen Gründen für nichtig erklärt worden (unsere ausführliche Analyse dazu finden Sie hier). Dies hatte die erneute Abstimmung über das Zustimmungsgesetz erforderlich gemacht.
 
Auch gegen das neu beschlossene deutsche Zustimmungsgesetz wurden jedoch bereits Verfassungsbeschwerden angekündigt.
 
Nachdem bei der aktuellen Abstimmung sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat jeweils die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht wurde, ist nicht damit zu rechnen, dass neu eingereichte Verfassungsbeschwerden das Inkrafttreten des EPGÜ erneut verzögern werden.
 

Was müssen Patentinhaber von europäischen Patenten nun zu beachten?

Mit Inkrafttreten des EPGÜ beginnt die Übergangsregelung gemäß Art. 83 EPGÜ, also die parallele Zuständigkeit des Einheitlichen Patentgerichts und der nationalen Gerichte für klassische EP-(Bündel-)Patente. Patentinhaber, die sicherstellen wollen, dass ihre Patente nicht Gegenstand einer Nichtigkeitsklage vor dem Einheitlichen Patentgericht werden, müssen bis dahin ihre Opt-out-Erklärungen abgeben haben.

 

Weitere Informationen hierzu sowie zu sonstigen Fragen zum Einheitlichen Patentgericht und dem EPGÜ finden Sie auf unserer englischsprachigen Themenseite
Call To Action Arrow Image

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