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Felix Paul, LL.M.

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14. August 2020

Änderung des Regelwerks für DAX-Indexfamilie bekanntgegeben

Die Deutsche Börse AG hat über ihren Indexspezialisten STOXX Ltd. („STOXX“) am 12. August 2020 eine Regelwerkänderung für DAX-Auswahlindizes bekanntgegeben und ein Update des Leitfadens zu den Aktienindizes (Guide to the DAX Equity Indices) veröffentlicht. Die Regelwerkänderung betrifft zunächst die unter Ziffer 5.1.1. des Leitfadens beschriebenen Ereignisse zu außerordentlichen Indexanpassungen im Falle von Insolvenzen (Insolvency of Companies).

1. Ursache und Inhalt der Neuregelung

Die Änderung ist eine der Folgen des Wirecard-Skandals: Nunmehr ist bereits die bevorstehende Beantragung eines Insolvenzverfahrens oder eines in ähnlicher Weise gesetzlich verankerten Verfahrens ausreichend, um den Ausschluss aus einem Auswahlindex zu begründen. Eine solche außerordentliche Indexanpassung soll noch am gleichen Tag (um 22:00 Uhr MEZ) bekanntgegeben werden, an dem STOXX durch eine öffentlich zugängliche Information von dem Insolvenzereignis Kenntnis erlangt hat. Die Indexanpassung ist bereits zwei Handelstage nach dem Tag der Bekanntmachung umzusetzen und wird am dritten Handelstag nach der Bekanntmachung wirksam. Die neuen Regeln treten am 19. August 2020 in Kraft.

Im medialen Echo des Wirecard-Skandals wurde häufig Verwunderung darüber geäußert, dass ein Ausschluss eines insolventen Unternehmens aus dem Leitindex nicht zeitnah möglich ist. Die neue Regelung wurde zuvor zur Konsultation der Marktteilnehmer gestellt, wobei sich eine Mehrheit für die Änderung aussprach. Veränderungen in der Zusammensetzung der DAX-Indexfamilie werden demnach nach Börsenschluss am 21. August 2020 umgesetzt. Betroffene Indizes werden damit ab dem 24. August 2020 in der geänderten Zusammensetzung berechnet. Folglich wird die Wirecard AG aus dem DAX ausscheiden. Als Nachfolger rückt auf Grundlage des Stands der Auswahlkriterien vom 31. Juli 2020 (siehe Abschnitt 3) der Essenslieferdienst Delivery Hero aus dem MDAX nach.

2. Prüfung weiterer Änderungen

Unabhängig von der Änderung im Zusammenhang mit Insolvenzsachverhalten wurde eine vertiefte Prüfung des Regelwerks angekündigt. Etwaige Änderungen sollen ebenfalls zur Konsultation der Marktteilnehmer gestellt werden. Die Ergebnisse sollen bis Jahresende bekanntgegeben werden.

3. Die Struktur der Indizes der Frankfurter Wertpapierbörse

Zu den wichtigsten Auswahlindizes zählen DAX, MDAX, SDAX und TecDAX. Auswahlindizes repräsentieren eine feste Anzahl der jeweils größten und umsatzstärksten Unternehmen in ihrem Segment. Grundvoraussetzung für die Aufnahme der Unternehmen in die DAX-Indexfamilie ist die Notierung der aufzunehmenden (d.h. der jeweils größten bzw. liquidesten) Aktiengattung im Prime Standard, der fortlaufende Handel in XETRA sowie ein Mindeststreubesitz von 10 %. Sind die Grundvoraussetzungen erfüllt, werden die Unternehmen nach der Höhe des Streubesitzes und des Handelsumsatzes ausgewählt. Am letzten Handelstag des Monats werden diese Parameter erfasst und nach Prüfung der Grundvoraussetzungen in einer „Rangliste Aktienindizes“ von STOXX im Internet veröffentlicht. Die Rangliste liefert damit die transparente Grundlage für die Auswahlentscheidung.

Ausländische Unternehmen können ebenfalls in die DAX-Indexfamilie aufgenommen werden, wenn sie ihren juristischen bzw. den operativen Sitz in Deutschland haben oder einen Schwerpunkt des Handelsumsatzes an der XETRA und einen juristischen Sitz in einem EU-Mitglieds- oder EFTA-Staat (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) haben. Aus diesem Grund bezieht sich die Regeländerung nicht nur auf das deutsche Insolvenzrecht. Im September eines jeden Jahres wird eine reguläre Anpassung des DAX vorgenommen. Zusätzlich findet vierteljährig eine Überprüfung der Zusammensetzung von DAX, MDAX, SDAX und TecDAX auf Basis der „Fast Exit“- und „Fast Entry“-Regeln statt. Darüber hinaus wird eine Zusammensetzung von MDAX, SDAX und TecDAX auch halbjährlich nach den „Regular Exit“- und „Regular Entry“ Regeln überprüft. Entscheidungen über eine Änderung der Zusammensetzung der DAX-Indexfamilie werden am dritten Handelstag der Monate März, Juni, September und Dezember per Pressemitteilung bekanntgegeben.

Auch außerhalb der regulären Anpassungstermine können Unternehmen bei besonderen Vorkommnissen aus einem Auswahlindex herausgenommen werden. Der Leitfaden zu den Aktienindizes sieht verschiedene Vorkommnisse (z.B. Änderungen des Streubesitzes im Zusammenhang mit Fusionen und Übernahmen) ausdrücklich vor. Eine außerordentliche Änderung erfolgt grundsätzlich zwei Handelstage nach einer vorherigen Ankündigung.

 

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