18. September 2019
Drum prüfe, wer sich ewig bindet! Bereits der im vorherigen Heft veröffentlichte erste Teil dieses Beitrages hat mit diesem Satz begonnen. Darin wurde beschrieben, ob und wie eine Compliance Due Diligence im Rahmen von M&A-Transaktionen durchzuführen ist. Ziel einer solchen Compliance Due Diligence ist es herauszufinden, (i) welche Umstände den Vertragsschlussinsgesamt in Frage stellen können, (ii) welche wesentlichen wertbildenden Faktoren im Rahmen der Kaufpreisberechnung zu berücksichtigen sind und (iii) welche zukünftigen Risiken im Zusammenhang mit dem Zielunternehmen gekauft werden.1 Im Anschluss daran muss der Käufer die Compliance-Risiken bewerten und überlegen, wie er mit ihnen im weiterenTransaktionsprozess umgeht. Insoweit bestehen verschiedene Handlungsalternativen, auf die nun in diesem zweiten Teil des Beitrages näher eingegangen werden soll.
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