10. April 2018
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat Maßnahmen in Bezug auf das Angebot von Differenzgeschäften (CFD) und binären Optionen gegenüber Kleinanleger in der Europäischen Union beschlossen.
Die Maßnahmen wurden am 23. März 2018 vom Rat der Aufseher der ESMA angenommen, und sehen hinsichtlich binärer Optionen ein Verbot, und hinsichtlich CFDs eine Beschränkung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs an Kleinanleger vor.
Hinsichtlich CFDs umfassen diese Beschränkungen u.a. Leverage-Limits bei der Eröffnung von Positionen, Margin-Close-outs auf Einzelkontobasis, Negativsaldoschutz auf Einzelkontobasis, Unterbindung des Einsatzes von Anreizen durch CFD-Anbieter und firmenspezifische standardisierte Risikowarnungen.
Hintergrund der Maßnahmen ist (siehe auch hier), dass die ESMA gemeinsam mit den zuständigen nationalen Behörden festgestellt hat, dass erhebliche Bedenken hinsichtlich des Anlegerschutzes bei CFD und binären Optionen bestehen.
Die Risiken für Kleinanleger ergeben sich insbesondere aufgrund der Komplexität und der mangelnden Transparenz dieser Produkte. Auch bieten die besonderen Merkmalen von CFD (überaus großer Hebeleffekt) und binären Optionen (strukturell erwartete negative Rendite und damit verbundener Interessenkonflikt zwischen Anbietern und Kunden), das Missverhältnis zwischen der erwarteten Rendite und dem Verlustrisiko sowie die Vermarktungs- und Vertriebsaspekten, ein besonders Risiko für Kleinanleger.
Ziel der Maßnahmen ist es, ein gemeinsames Mindestschutzniveau für Kleinanleger einzuführen.
Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 (Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente – MiFIR) kann die ESMA nur vorübergehende Interventionsmaßnahmen erlassen, weswegen die vorliegenden Beschränkungen vorerst nur für einen Zeitraum von drei Monaten gelten. Vor Ablauf dieser drei Monate wird die ESMA prüfen, ob eine Verlängerung der Interventionsmaßnahmen um weitere drei Monate erforderlich ist.
Die Maßnahmen in Bezug auf binäre Optionen treten einen Monat, die Maßnahmen in Bezug auf CFD zwei Monate nach Veröffentlichung dieser Maßnahmen im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
von mehreren Autoren
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