13. März 2018
Am 26. Februar 2018 veröffentlichte die European Fund and Asset Management Association (EFAMA) die überarbeitete Fassung ihres erstmals 2011 veröffentlichten „Code for external Governance“ und benennt diesen in „Stewardship Code“ um.
Der Stewardship Code enthält Prinzipien und Empfehlungen hinsichtlich des Engagements zwischen Vermögensverwaltern und den Unternehmen, in die sie investieren. Die überarbeitete Fassung des Stewardship Code soll auf einer „comply or explain“ Basis als europäische Referenz unter Beachtung der
Richtlinie (EU) 2017/828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre (Aktionärsrechterichtlinie) dienen.
Dabei beschäftigt sich der Code vor allem mit der Mitwirkungspolitik des Artikel 3g der Aktionärsrechterichtlinie bei institutionellen Anlegern, Vermögensverwaltern und Stimmrechtsberatern. Danach haben institutionelle Anleger und Vermögensverwalter unter anderem eine Mitwirkungspolitik zu erarbeiten und zu veröffentlichen. In dieser ist u.a. anzugeben, wie sie die Gesellschaften, in die sie investiert haben, hinsichtlich wichtiger Angelegenheiten überwachen, auch in Bezug auf Strategie, finanzielle und nicht finanzielle Leistung und Risiko. Die Überarbeitung und Umbenennung erfolgte mit dem Ziel, dem Vorwurf entgegenzutreten, dass Fondsgesellschaften ihre Rechte als Aktionäre nicht hinreichend wahrnehmen würden.
Der Stewardship Code der EFAMA legt dabei sechs Prinzipien fest:
Der Stewardship Code ersetzt jedoch nicht geltende nationale Gesetze oder Kodizes.
von mehreren Autoren