Das Lieferkettengesetz ist weiterhin für alle Unternehmen im Anwendungsbereich in Kraft – wie das geplante LkSG-Änderungsgesetz genau aussehen wird, ist noch nicht bekannt. Das BAFA kontaktiert auch zukünftig Unternehmen mit Auskunftsersuchen, beispielsweise aufgrund eingegangener Beschwerden. Auch wenn bis zur Anwendung der CSDDD im Juli 2029 noch Zeit ist, sollten Unternehmen die CSDDD-Pflichten mit Blick auf Zwangsarbeit schon bis Dezember 2027 umsetzen – denn ab dann gilt die Zwangsarbeitsverordnung.
Aufgrund des politischen Hin und Her der letzten Jahre und verschiedener, ineinandergreifender Gesetze herrscht bei vielen Unternehmen Unsicherheit. Wo liegen die Schwerpunkte? Wer sollte was wann umsetzen? In unserem Webinar sprechen wir über den Status Quo und wie man perspektivisch in Sachen Due Diligence handelt, um Haftungsrisiken zu vermeiden.