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21. Januar 2020

Automobilzulieferer Metatron gegen Volkswagen: Patentnichtigkeitssache – BGH weist Klage von Volkswagen ab

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat, mit Urteil vom 19. Dezember 2019, der Berufung des italienischen Automobilzulieferers Metatron S.p.A gegen das erstinstanzliche Urteil des Bundespatentgerichts stattgegeben, die Anschlussberufung von Volkswagen AG zurück- und die Nichtigkeitsklage von VW abgewiesen (Az. X ZR 143/17). Die internationale Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing hat Metatron in diesem Verfahren unter der Federführung des Münchener Patentrechtlers Dr. Gisbert Hohagen vertreten. Der Streitwert des Berufungsverfahrens beläuft sich auf EUR 6.250.000,00.

Im März 2017 hatte Metatron in einem Patentverletzungsverfahren gegen Volkswagen vor dem Oberlandesgericht (OLG) München gewonnen. Der Patentsenat sah es als erwiesen an, dass das Gaseinspritzsystem, das unter anderem in den Fahrzeugen der EcoFuel-Linie von Volkswagen eingesetzt wird, die geltend gemachten Ansprüche des deutschen Teils des europäischen Patents EP 1 209 336 B1 von Metatron wortsinngemäß verletzt.

Metatron hatte Volkswagen bereits 2014 wegen Verletzung dieses Klagepatents unter anderem auf Unterlassung, Auskunft und Rechnungslegung sowie auf Feststellung der Schadensersatzpflicht vor dem Landgericht (LG) München I verklagt. Das LG München I gab der Klage mit Urteil vom 2. Juli 2015 antragsgemäß statt. Mit Urteil vom 2. Februar 2017 bestätigte das OLG München die Entscheidung des Landgerichts München I und wies die Berufung von Volkswagen zurück.

Metatron ist ein weltweit tätiges italienisches Unternehmen, das sich auf die Forschung, Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Druckreglern und Motorsteuergeräten für alternative Kraftstoffe spezialisiert hat. Der Hauptsitz und die Produktion befinden sich in Castel Maggiore, Bologna, Italien.


Rechtliche Berater Metatron S.p.A:Taylor Wessing:

Federführung Dr. Gisbert Hohagen (Partner), Sebastian Kratzer (Associate) beide Patentrecht, beide München

BGH-Anwalt: Dr. Reiner Hall

Weigel & Kollegen - Patentanwälte: Dipl.-Ing. Matthias Weigel (Patentanwalt)

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