16. April 2025
Seit dem 8. April 2025 gelten in den USA neue Vorgaben für internationale Datentransfers über die Final Rule zur Executive Order 14117 („Bulk Data Rule“). Diese hat den Schutz sensibler personenbezogener und regierungsbezogener Daten von US-Bürgern vor dem Zugriff durch sogenannte „Countries of Concern“ – derzeit China (inkl. Hongkong und Macau), Russland, Iran, Nordkorea, Venezuela und Kuba – zum Ziel. Die Regelung betrifft bestimmte Datentransaktionen aus den USA, bei denen sensible Daten durch ausländische Personen oder Unternehmen mit Verbindungen zu den bereits genannten „Countries of Concern“ eingesehen oder genutzt werden könnten.
Europäische Unternehmen mit US-Bezug – etwa durch Tochtergesellschaften, Kunden oder Vertragspartner – können von den neuen Regelungen indirekt betroffen sein und sollten ihre Datenverarbeitung und Vertragspraxis jetzt überprüfen.
Betroffen sind Datentransfers durch US-Unternehmen an ausländische Personen oder Unternehmen, die direkt oder indirekt mit einem „Country of Concern“ verbunden sind. Dazu zählen insbesondere:
Zusätzlich kann die National Security Division (“NSD”) weitere Personen – auch US-Bürger – als „designated covered person“ einstufen, wenn sie bestimmten Kontrollkriterien unterliegen. Diese werden dann auf einer offiziellen „Covered Persons List“ veröffentlicht.
Wichtig: Unternehmen sind verpflichtet, im Rahmen ihres Compliance-Programms selbstständig zu prüfen, ob Partner unter die vorgenannten Kategorien fallen.
Typische betroffene Vorgänge sind:
Wichtig: Es reicht bereits aus, dass ein Datenzugriff theoretisch möglich wäre – nicht erst, wenn er tatsächlich erfolgt.
Ab bestimmten Datenmengen („bulk“) werden die folgenden Daten von den Regelungen geschützt:
Personenbezogene Identifikatoren (z. B. IP-Adressen, Nutzerkennungen) |
Ab 100.000 Personen |
---|---|
Präzise Standortdaten (z. B. GPS-Daten mit <1.000 m Genauigkeit) |
Ab 1.000 Personen oder Geräten |
Biometrische Daten (z. B. Gesichtserkennung, Fingerabdruck, Stimme) |
Ab 1.000 Personen |
Humangenetische Daten (DNA-Sequenzen, Genanalysen) |
Ab 100 Personen |
Gesundheitsdaten (z.B. Diagnosen, Behandlungen, Impfstatus) |
Ab 10.000 Personen |
Finanzdaten (z.B. Kontodaten, Kreditberichte, Zahlungsverhalten) |
Ab 10.000 Personen |
Bei Kombination aus verschiedenen Datenkategorien |
niedrigste anwendbare Zahl |
Unabhängig von der Datenmenge erfasst die Final Rule erfasst ferner sog. “government-related data”:
Wichtig zu wissen: Auch anonymisierte, pseudonymisierte, verschlüsselte, de-identifizierte oder aggregierte Daten werden erfasst, sofern sie die genannten Mengenschwellen überschreiten. Entscheidend ist nicht die Form der Aufbereitung, sondern das Risiko, dass solche Daten – etwa durch Rückführung oder Quervergleiche – zur Re-Identifikation genutzt und sicherheitsrelevant ausgewertet werden können.
Es gibt eine Reihe generell untersagter Datentransfers („Prohibited Transactions“) (mit einzelnen Ausnahmen), z.B.:
Daneben gibt es bestimmte eingeschränkt erlaubte Datentransfers („Restricted Transactions“). Sie sind nur zulässig, wenn bestimmte Sicherheitsstandards erfüllt werden. Zu den Restricted Transactions gehören Verträge mit Dienstleistern oder Zulieferern, Arbeits- oder Investitionsverträge mit kritischen Ländern.
Werden die vorgeschriebenen Sicherheitsstandards von den der Regelung unterfallenden US-Unternehmen (Umsetzung von CISA-Richtlinien zur IT-Sicherheit, nachweisliche Risikobewertung und Protokollierung der Datentransfers) nicht eingehalten, gelten auch solche Datentransfers als verboten.
Es gibt zwei wichtige Ausnahmen, durch die das der Fall sein kann:
Internationale Datenflüsse bleiben also grundsätzlich erlaubt – aber Unternehmen müssen wachsam sein, um unbeabsichtigte Verstöße oder Haftungsrisiken zu vermeiden
Auch wenn Ihr Unternehmen ausschließlich in der EU sitzt, können Sie betroffen sein – zum Beispiel durch:
Es empfiehlt sich nun die folgenden Schritte zu ergreifen:
Die Bulk Data Rule ist am 8. April 2025 in Kraft getreten. Seitdem gelten die grundlegenden Einschränkungen für bestimmte internationale Datentransaktionen – insbesondere im Hinblick auf den Zugriff durch kritische Länder oder verbundene Personen.
Allerdings sieht das US-Justizministerium (DOJ) eine Übergangsphase bis zum 8. Juli 2025 vor: In diesem Zeitraum wird auf zivilrechtliche Durchsetzungsmaßnahmen verzichtet, sofern das betroffene Unternehmen nachweislich an der Umsetzung geeigneter Compliance-Maßnahmen arbeitet.
Einige zentrale Pflichten bei Restricted Transactions – insbesondere zu Due Diligence, Dokumentation, Audit und Berichterstattung – treten erst zum 5. Oktober 2025 verbindlich in Kraft. US-Unternehmen haben somit ein zeitlich begrenztes Vorbereitungsfenster, um Prozesse, Verträge und interne Zuständigkeiten an die neuen Anforderungen anzupassen. In dieser Zeit dürften die Unternehmen auf ihre Partner im Ausland zukommen.
von Dr. Gregor Schmid, LL.M. (Cambridge) und Wiebke Reuter, LL.M. (London)