Die GEMA hat als erste Verwertungsgesellschaft weltweit Klage gegen OpenAI eingereicht. Sie verwaltet urheberrechtliche Nutzungsrechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern und macht im Verfahren eine Verletzung von Rechten an Songtexten im Rahmen von ChatGPT geltend.
Die GEMA hat die Klageschrift bislang nicht öffentlich gemacht, allerdings neben einer Presseerklärung FAQ veröffentlicht, in denen sie ihr Vorgehen erläutert. Sie positioniert den Fall explizit als Musterverfahren zur Klärung offener Rechtsfragen im Kontext der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für das Training generativer KI-Systeme und zur Durchsetzung ihres neuen Lizenzmodells.
Im Zentrum der Klage steht der Vorwurf der unrechtmäßigen Nutzung von Songtexten zum Training von KI-Modellen durch OpenAI. Die GEMA bezweifelt in den FAQs die Anwendbarkeit der Text- und Data-Mining-Schranke des § 44b UrhG, Art. 4 DSM Richtlinie. Ihr Hauptargument basiert aber auf einem Opt-out, d.h. einer kollektiven Erklärung eines Nutzungsvorbehalts durch die GEMA im Namen ihrer Mitglieder, der bereits im Mai 2022 in einer Mitgliederversammlung beschlossen worden sei.
Die Frage, ob der Opt-out und die damit einhergehende Rechtseinräumung an die GEMA wirksam waren, wird wohl im Zentrum des Verfahrens stehen.
Fraglich bleibt zudem, ob die GEMA einen wirksamen Nutzungsvorbehalt gemäß § 44b Abs. 3 UrhG erklärt hat. Die Erklärung des Opt-Out durch die GEMA, wohl frühestens nach der Mitgliederversammlung 2022 und somit ein Jahr nach Inkrafttreten des § 44b UrhG, erfolgte ggf. zu spät, insbesondere falls die Daten bereits vor Mai 2022 für das KI-Training genutzt wurden. Ebenso unklar ist, ob die GEMA die Nutzungsvorbehalte gemäß § 44b Abs. 3 Satz 2 UrhG in der geforderten maschinenlesbaren Form erklärt hat; die GEMA-FAQs geben hierzu keine Auskunft.
Ein Erfolg der GEMA-Klage würde voraussichtlich zur Durchsetzung ihres Lizenzmodells und der Erhebung marktüblicher Lizenzeinnahmen führen. Die Entscheidung wird richtungsweisend für die Rechtslage im schnell wachsenden Sektor der generativen KI sein und die Diskussion um die Balance zwischen Urheberrechten und der technologischen Entwicklung weiter prägen.