23. Oktober 2024
EU case digest – 4 von 6 Insights
Mit seinem Urteil vom 4. Oktober 2024 bestätigt der EuGH in der Rechtssache Lindenapotheke das Recht von Wettbewerbern, Verstöße gegen die DSGVO zu verfolgen, und definiert, was Gesundheitsdaten sind.
Die Rechtssache C-21/23 vor dem Europäischen Gerichtshof betrifft einen Rechtsstreit zwischen zwei Apothekenbetreibern in Deutschland. Eine der Parteien verkaufte rezeptfreie, aber apothekenpflichtige Medikamente über eine Online-Plattform. Ein Wettbewerber des Verkäufers reichte Klage ein, da nach seiner Auffassung der Verkäufer gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen habe, indem er die Gesundheitsdaten der Kunden ohne Einwilligung verarbeitet habe. Die wichtigsten Fragen, die dem Gericht vorgelegt wurden, waren, ob die von Kunden bei der Bestellung erhobenen Daten – wie Name, Lieferadresse und bestellte Medikamente – Gesundheitsdaten im Sinne von Artikel 9 DSGVO darstellen und, falls ja, ob Wettbewerber rechtliche Schritte in Bezug auf damit zusammenhängende Verstöße gegen die DSGVO einleiten können. Eine weitere Frage war, ob der Verkauf von rezeptfreien Medikamenten überhaupt in den Geltungsbereich der Regelung des Art. 9 DSGVO fällt.
Der EuGH entschied in zwei wichtigen Punkten:
Der EuGH stellte klar, dass die DSGVO nationale Rechtsvorschriften nicht ausschließt, die es Wettbewerbern ermöglichen, gegen Datenschutzverletzungen vorzugehen, selbst wenn sie nicht betroffene Personen, Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter sind – im Wesentlichen, wenn sie in Bezug auf die Verarbeitungsvorgänge Dritte sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Verstoß auch eine unlautere Geschäftspraxis darstellt: Wenn der Wettbewerber durch den Verstoß benachteiligt wird, kann er rechtliche Schritte gegen den mutmaßlichen Täter einleiten. Neben den Rechten der betroffenen Personen und der Aufsichtsbehörden können Wettbewerber daher auch zivilrechtliche Verfahren wegen Datenschutzverletzungen nach nationalem Recht einleiten.
Der EuGH entschied ferner, dass Kundendaten, die beim Kauf nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel erhoben werden – wie Name, Lieferadresse und Produktdetails – im Sinne der DSGVO als „Gesundheitsdaten“ gelten. Der EuGH stellte fest, dass selbst grundlegende Informationen über Standardarzneimittel Aufschluss über die Gesundheit des Kunden geben können und daher Daten der besonderen Kategorie gemäß Artikel 9 DSGVO sind. Eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Verarbeitung von Daten der besonderen Kategorie ist daher erforderlich (in diesem Fall eine ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung). Diese Analyse des EuGH deutet auf eine breite Auslegung dessen hin, was Gesundheitsdaten über rein gesundheitsbezogene Informationen hinaus sind.
Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen, die auf dem Markt für Online-Gesundheitsprodukte und -Medikamente tätig sind, sowie auf den Umgang mit personenbezogenen Daten. Unternehmen sollten die folgenden Punkte berücksichtigen:
Das Urteil schärft die Voraussetzungen, wann Gesundheitsdaten vorliegen. Es unterstreicht auch die Bedeutung der Einhaltung der DSGVO nicht nur in Bezug auf Kunden, sondern auch in Bezug auf den Wettbewerb mit anderen Unternehmen sowie den Zusammenhang zwischen Datenschutz und Verbraucherschutzrecht. Der EuGH erklärte, dass diese Art von Maßnahmen den Datenschutz tatsächlich stärkt, da sie einen weiteren Weg bieten, die Rechte der betroffenen Personen zu schützen, da Verstöße gegen die DSGVO nicht nur von betroffenen Personen, sondern auch von Wettbewerbern erfolgreich angefochten werden können.
Sharif Ibrahim and Solange Baris take a high-level look at the Dutch DPA's decision to sanction Uber.
20. January 2025
Laura Huck looks at the CNIL's analysis of the controller and processor role and at the distinction between anonymisation and pseudonymisation of health data.
20. January 2025
von Laura Huck
Christopher Bakier and Julia Pranz look at the CJEU's views on data minimisation and special data processing in the context of targeted digital advertising.
20. January 2025
David Klein looks at the ECJ Lindenpotheke ruling which clarifies the right of competitors to sue for GDPR breaches and what constitutes health data.
23. October 2024
Dominique Lensink looks at the CJEU's confirmation that the Dutch DPA's interpretation of legitimate interests was too strict.
20. January 2025
3. February 2025
von Susan Hillert, geb. Lipeyko, Lic. en droit (Toulouse I Capitole)