Der gesamte Artikel wurde im Fachmagazin BankArchiv ÖBA am 24.07.2024 (72. Jahrgang, Ausgabe Juli 2024) publiziert.
Der "Europäische Grüne Deal" zielt darauf ab, eine klimaneutrale Wirtschaft bis 2050 zu schaffen. Ein zentraler Bestandteil ist die EU-Taxonomie, die helfen soll, nachhaltiges Wachstum zu fördern, Kapital in umweltfreundliche Investitionen zu lenken und Greenwashing zu verhindern. Unternehmen müssen unter anderem taxonomiekonforme Aktivitäten offenlegen, was jedoch Herausforderungen wie Bürokratie und Komplexität mit sich bringt.
Seit dem Aktionsplan der EU-Kommission 2018 hat das Finanzsystem eine Schlüsselrolle bei der Erreichung der Pariser Klimaziele und der UN-Agenda 2030. Der europäische "Green Deal" von 2019 verstärkt diese Bemühungen und zielt auf eine faire, wohlhabende Gesellschaft mit einer ressourceneffizienten Wirtschaft ab, die bis 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freisetzt und das Wachstum von der Ressourcennutzung entkoppelt.
Das Europäische Klimagesetz verankert das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 und ein Zwischenziel der Reduktion der Treibhausgasemissionen um 55% bis 2030. Um dies zu erreichen, wurden verschiedene Regularien erlassen:
- EU-Taxonomie-Verordnung: Bestimmt Kriterien für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten.
- Offenlegungs-Verordnung: Verpflichtet Finanzdienstleister zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsthemen.
- Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD): Verpflichtet Unternehmen zur Veröffentlichung ihrer ESG-Daten und muss bis Sommer 2024 in nationales Recht umgesetzt werden.
- Green Bond Verordnung: Schafft ein Rahmenwerk und ein Label für grüne Finanzmarktprodukte.
- Änderung der Benchmark-Verordnung: Definiert Kriterien für grüne Referenzwerte zur Vermeidung von Fehlinformationen.
Die Eckpunkte dieser Regularien und deren praktische Auswirkungen werden im oben genannten Beitrag von Dr. Johannes Ortner und Dkff. Claudia Schlebach gemeinsam mit unserer Bank- und Finanzrechts Expertin Mag. Carmen Redmann-Wippel, in den nachstehenden Kapiteln ausführlich behandelt:
- Die EU-Taxonomie-Verordnung
- Offenlegungsanforderungen
- Key Performance Indicators in Bezug auf den Anteil taxonomiekonformer Aktivitäten eines Unternehmens
- Die EU-Offenlegungs-Verordnung (Finanzdienstleister)
- Exkurs: Die Green Bond Principles und der EU Green Bond – ein produktspezifischer Ansatz
- Umsetzung der grünen Regulatorik in der Real- und Finanzwirtschaft
- Kritische Würdigung
- Ausblick
Der vollständige Artikel ist hier abrufbar:
ÖBA 2024, 486: EU-Taxonomie Eine Bestandsaufnahme zwischen Wunsch und Wirklichkeit (Johannes Ortner / Claudia Schlebach / Carmen Redmann-Wippel): RDB Rechtsdatenbank (manz.at)
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