20. März 2024 | 01:02:26 h.
Die rechtserhaltenden Benutzung von Marken ist ein Dauerbrenner-Thema, das jeden Markeninhaber betrifft. Bei jedem Facelift einer Marke stellt sich die Frage, ob die neue Form noch eine rechtserhaltende Benutzung der geschützten Marke darstellt. Weicht die neue Form zu stark ab, kann der Verlust des Markenschutzes drohen.
Olaf Gillert und Sebastian Fischoeder analysieren die jüngsten Urteile und geben wertvolle Praxistipps für Markeninhaber.