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Dr. Michael Kieffer

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Vanessa Komm

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25. Oktober 2023

Die neue Batterieverordnung – Ein Überblick für Hersteller, Händler, Zulieferer und Einführer

  • Briefing

Am 17. August 2023 trat die neue EU-Batterieverordnung („Batt-VO“) in Kraft, die ab dem 18. Februar 2024 unmittelbare Geltung in allen Mitgliedstaaten der EU entfalten wird. Sie ersetzt damit die bisherige Europäische Batterierichtlinie 2006/66/EG und ist einer der Eckpfeiler des sog. European Green Deals und soll die Kreislaufwirtschaft, Ressourcennutzung und -effizienz sowie den Lebenszyklus von Batterien bezüglich Klimaneutralität und Umweltschutz verbessern.

So sollen mit der neuen Batt-VO – unter Berücksichtigung unter anderem des CO2-Fußabdrucks der Batterieerzeugung, der ethischen Beschaffung von Rohstoffen und der Versorgungssicherheit sowie unter Erleichterung der Wiederverwendung, der Umnutzung und des Recyclings – negative Umweltauswirkungen von Batterien vermieden und verringert sowie eine sicherere und nachhaltige Wertschöpfungskette für alle Batterien gewährleistet werden. Die Batt-VO hat erhebliche Auswirkungen auf Wirtschaftsakteure, die Batterien in den Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, indem sie bestimmte Nachhaltigkeits-, Sorgfalts-, Sicherheits-, Kennzeichnungs- und Informationspflichten an diese Akteure stellt. Bei Nichtbefolgung der Vorgaben drohen Sanktionen, die von den Mitgliedsstaaten noch festgelegt werden. Sie sollen aber in jedem Falle abschreckend sein.

Die nachfolgende Checkliste soll Ihnen Anhaltspunkte geben, ob Sie überhaupt von den Neuerungen betroffen sind und falls ja, welche Änderungen von Ihnen durch die neue Batt-VO zu beachten sind. Bei Detailfragen wenden Sie sich gerne an Dr. Michael Kieffer und Vanessa Komm.

Leitfaden (PDF)

 

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