„M“ klingt wie „M“ und ist daher verwechslungsfähig, auch, wenn das eine „M“ anders gestaltet ist als das andere: Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Hamburg können stilisierte Einzelbuchstabenmarken, d.h. Marken, die aus einem einzelnen, besonders gestalteten Buchstaben bestehen, aufgrund phonetischer Identität verwechslungsfähig sein. Das Landgericht widerspricht mit dieser Ansicht der europäischen Praxis: Das EUIPO nämlich lässt die klangliche Identität von Einzelbuchstabenmarken selbst bei Produktidentität regelmäßig nicht ausreichen, sofern die grafische Gestaltung der Buchstaben sich unterscheidet.
Christian Tenkhoff und Julia Barth erläutern das Urteil des Landgerichts Hamburg in der GRUR-Prax und geben Hinweise für die Praxis.
Stilisierte Einzelbuchstabenmarke (PDF)