7. August 2020
Green and Sustainable Finance hat sich in den letzten Jahren deutlich etabliert und ist trotz der Corona-Krise nach wie vor im Aufschwung. Sowohl die europäischen Klimaziele als auch die Nachhaltigkeitspolitik nehmen auch das Finanzsystem in die Pflicht. „Making finance flows consistent with a pathway towards low greenhouse gas emissions and climate-resilient development“, fordert das Pariser Klimaabkommen. Mit dem Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen der Europäischen Kommission soll die Rolle des Finanzsektors bei der Verwirklichung einer funktionierenden Wirtschaft, in der umwelt- und sozialpolitische Ziele verwirklicht werden, gestärkt werden. Hierfür werden auf regulatorischer und organisatorischer Ebene zahlreiche Maßstäbe und Leitlinien an die Hand gegeben.
Am 12. Juli 2020 ist die Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (Taxonomie-Verordnung) in Kraft getreten. Sie bietet den rechtlichen Rahmen für ein EU-weit einheitliches Klassifizierungssystem für nachhaltige Investitionen und die Kriterien zur Bestimmung, wann eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist. Auch im Bereich der Kreditfinanzierung kann sich in Zukunft an der Taxonomie orientiert werden.
Immer häufiger werden grüne und nachhaltigkeitsbezogene Kredite ausgegeben. Der Unterschied zwischen diesen beiden Kreditinstrumenten ist wesentlich. Während bei grünen Krediten die Darlehensvaluta in grüne Projekte fließen muss, knüpfen nachhaltigkeitsbezogene Kredite bei der Nachhaltigkeitsperformance des Kreditnehmers an und machen Kreditbedingungen, wie beispielsweise die Marge, von dieser abhängig.
Für diese Kredite haben die drei großen Verbände für die Entwicklung von standardisierten Vertragsmustern für internationale Finanzierungen, die Loan Market Association (LMA), die Asia-Pacific Loan Market Association (APLMA) und die Loan Syndications and Trading Association (LSTA) unverbindliche Leitlinien – Green Loan Principles und Sustainability Linked Loan Principles – sowie diesbezügliche Leitfäden – Guidance on Green Loan Principles und Guidance on Sustainability Linked Loan Principles – geschaffen, die im Rahmen der Kreditvergabe beachtet werden sollten. Zur Gewährleistung der Erfüllung der Anforderungen an grüne und nachhaltigkeitsbezogene Kredite gilt es, die hierin niedergelegten Vorgaben einzuhalten.
Bei grünen Krediten sind dies folgende Kriterien:
Nachhaltigkeitsbezogene Kredite sind an folgende Anforderungen geknüpft:
Bisher haben sich zwar keine einheitlichen Standards im Rahmen der Dokumentation grüner oder nachhaltigkeitsbezogener Kredite etabliert. Jedoch geben die LMA, die APLMA und die LSTA in ihren Leitfäden Empfehlungen, wie die Anforderungen an grüne und nachhaltigkeitsbezogene Kredite in der Kreditvertragsdokumentation umgesetzt werden können.
Bei der Dokumentation grüner Kredite sollten insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden:
Bei nachhaltigkeitsbezogenen Krediten sollten folgende Regelungen in Betracht gezogen werden:
In den letzten Jahren hat Green and Sustainable Finance auf regulatorischer Ebene und am Markt eine immense Entwicklung erfahren. Auch die Corona-Krise hat diesem Finanzsegment keinen wesentlichen Abbruch getan. Vielmehr könnte die Krise als Anreiz dienen, um nachhaltige Unternehmensführung und Finanzierung weiter zu verfolgen. Auch auf europäischer Regierungsebene wird das Ziel eines nachhaltigen Finanzsystems stets weiterentwickelt. So ist im dritten Quartal dieses Jahres die Renewed Sustainable Finance Strategy der Europäischen Kommission zu erwarten.
Die Taxonomie und die Leitlinien der LMA, APLMA und LSTA bieten den Marktteilnehmern gutes Handwerkszeug, um die Kreditvertragsdokumentation auf den Einzelfall zuzuschneiden. Werden die Abschlüsse grüner und nachhaltigkeitsbezogener Kredite weiter kontinuierlich steigen, sollte sich eine einheitliche Standarddokumentation entwickeln.
von mehreren Autoren
von Dr. Alper Utlu und Clemens Niedner
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