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Donata Freiin von Enzberg, LL.M.

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10. September 2019

Arbitration: Ein Überblick über die wichtigsten Fragen

Gerade bei Geschäften in Schwellenländern sind Schiedsklauseln eine Überlegung wert. Warum ist das so und was sollte man bei der Auswahl einer Schiedsordnung beachten? Unsere Arbitration-Expertin Donata von Enzberg gibt eine Einschätzung.

 

1. Wann sollte man Schiedsklauseln einem „normalen“ Gerichtsstand vorziehen?

Schiedsklauseln sind in einer ganzen Reihe von Sachverhalten normalen Gerichtsstandsklauseln vorzuziehen. Der wichtigste Grund ist sicher die einfachere Vollstreckung in internationalen Streitigkeiten. Auch die Vertraulichkeit des Schiedsverfahrens ist für viele Parteien von großer Bedeutung. Zudem hat man in Schiedsverfahren die Möglichkeit, die Schiedsrichter auszuwählen, was ein enormer Vorteil sein kann, wenn es auf eine besondere fachliche Expertise ankommt. Nicht zuletzt ist die flexible Gestaltungsmöglichkeit attraktiv, wenn common- und civil-law-geprägte Parteien aufeinandertreffen.

2. Woran sollte ich mich bei der Auswahl einer Schiedsordnung orientieren?

Die wichtigsten Aspekte sind sicher wiederum die Vollstreckbarkeit am Sitz der Vertragsparteien, was allerdings nur in einigen Sonderfällen problematisch sein wird – zu denken ist hier beispielsweise an Lateinamerika oder China. Häufig orientieren sich die Parteien bei der Auswahl der Schiedsordnung am gewünschten Sitz des Schiedsgerichtes, obwohl diese Dinge vollkommen unabhängig voneinander sind. So kann man zum Beispiel die Schiedsordnung der deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) wählen und als Schiedsort New York vereinbaren. Je nach Rechtsstreit lohnt es sich danach zu schauen, ob die jeweilige Schiedsordnung Regelungen für beschleunigte Verfahren beinhaltet oder zum Beispiel die Möglichkeit von Mehrparteienverfahren vorsieht – beides zunehmend gefragte Themen.

3. Sind die Unterschiede zwischen den unterschiedlichen Schiedsordnungen gravierend? Haben Sie ein Beispiel?

Ja, das sind sie zum Teil durchaus. Sehr unterschiedlich ausfallen können schon die Kosten in Schiedsverfahren nach den jeweiligen Kostenordnungen der Schiedsinstitutionen. So werden die Schiedsrichter nach der Schiedsgerichtsordnung des London Court of Arbitration (LCIA) beispielsweise nach Stundenaufwand bezahlt, während sich dies nach den meisten Schiedsordnungen nach dem Streitwert richtet. Je nach Involvierung der Schiedsinstitution sind auch die Kosten für deren Tätigkeit höher oder niedriger. Auch die oben bereits erwähnten Möglichkeiten für beschleunigte Verfahren sind durchaus unterschiedlich in den einzelnen Schiedsordnungen. Dies alles gilt es im Einzelfall sorgfältig abzuwägen.

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