Implementierung einer HR Compliance als Enthaftungsstrategie des Geschäftsführers
Der Begriff Compliance kommt aus dem anglo-amerikanischen Sprachgebrauch und meint die Einhaltung der bestehenden Gesetze. Compliance-Systeme werden vorwiegend in größeren, insbesondere börsennotierten Unternehmen eingerichtet.Häufig konzentrieren sich solche Compliance-Systeme auf Kernthemen wie Korruption, Kartellrecht oder Datenschutz. In den vergangenen Jahren ist auch die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften zunehmend in den Fokus gerückt (sog. HR-Compliance).Verantwortlich hierfür ist der Gesetzgeber, der zunehmend versucht, die Einhaltung von Arbeitsrechtsvorschriften durch persönliche Sanktionierung der Geschäftsführung im Falle eines Normenverstoßes herbeizuführen (vgl. z.B. das Mindestlohngesetz). Unterlässt der Geschäftsführer die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung ordnungswidrigen oderstrafbaren Verhaltens oder versäumt er eine entsprechende Unternehmensorganisation zu etablieren, kann er durch eine solche Aufsichtspflichtverletzung selbst eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begehen, die mit einer hohen Geldbuße, Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Damit dem Geschäftsführer der Nachweis einer ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufsichtspflicht und damit die Enthaftung gelingen kann, ist eine effiziente HR-Compliance-Organisation unabdingbar. Dies gilt nicht mehr nur für große börsennotierte Gesellschaften, sondern für alle Unternehmen. Kernbestandteil einer HR-Compliance ist daher eine wirksame Pflichtdelegation, die nach der Business-Judgement-Rule im Ermessen der Geschäftsführung liegt.
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