Die EU-Zwangsarbeitsverordnung (FLR) verbietet den Verkauf von Produkten, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden. Anders als beim LkSG reicht ein Bemühen, Zwangsarbeit zu verhindern oder minimieren nicht aus.
Dort wo Zwangsarbeit festgestellt wird, greift eine Erfolgspflicht, sodass Produkte, die Zwangsarbeit beinhalten, in der EU nicht mehr verkäuflich sind. Das gilt auch, wenn die Zwangsarbeit in der tieferen Lieferkette festgestellt wird. Die FLR betrifft zudem Unternehmen aller Branchen und unabhängig von ihrer Größe und ihrem Unternehmenssitz. Die Verordnung greift ab dem 14. Dezember 2027 und damit anderthalb Jahre vor Anwendung der CSDDD.
In unserem Webinar erläutern Ihnen unsere Expert:innen Sebastian Rünz und Markus Löning, Gründer und Geschäftsführer von Löning – Human Rights & Responsible Business, und Mariana Rezende, Managing Consultant bei Löning, was die Zwangsarbeits-VO für Unternehmen bedeutet und wie durch diese Verordnung indirekt Sorgfaltspflichten für Unternehmen außerhalb des Anwendungsbereichs von LkSG und CSDDD eingeführt werden. Zudem zeigen wir Ihnen, welche Maßnahmen Sie als Unternehmen ergreifen sollten, um adäquat auf Untersuchungen der Behörden reagieren zu können.