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21. Januar 2022

Brands update - December 2020 – 4 von 3 Insights

Taylor Wessing gewinnt Rechtsstreit um die Whisky-Bezeichnung „Glen“ in zweiter Instanz

Unter der Federführung der Hamburger Partnerin Wiebke Baars von Taylor Wessing gewinnt die Scotch Whisky Assocation (SWA) den seit 2013 geführten Rechtsstreit um die Bezeichnung des „Glen Buchenbach“ der schwäbischen Brennerei Klotz. So wies das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg am 20. Januar die Berufung der Brennerei gegen ein Urteil aus der Vorinstanz von 2019 zurück.

Demnach verstößt Klotz mit der Verwendung des Namens „Glen Buchenbach“ gegen die Spirituosen-Verordnung der EU. Die SWA hatte dagegen geklagt, da der Namensbestandteil „Glen“ nach ihrer Ansicht eine Anspielung auf die schottische Herkunft des Whiskys und irreführend sei, und 2019 vor dem Landgericht Recht bekommen. Die SWA wurde auch zu diesem Zeitpunkt erfolgreich von Taylor Wessing beraten.

„Die Nutzung von ‚Glen‘ ist eine widerrechtliche Anspielung auf die geschützte geografische Angabe ‚Scotch Whisky‘ im Namen des deutschen Whiskys Glen Buchenbach. Das Wort ‚Glen‘ bedeutet auf Gälisch ‚kleines Tal‘ und ist gälisch/schottischen Ursprungs. Verbraucher könnten also fälschlicherweise bei ‚Glen‘ an einen schottischen Whisky, einen ‚Scotch‘, denken und nicht an einen deutschen Whisky“, erläutert die erfahrene Markenrechtlerin Wiebke Baars die Argumentationslinie.

„Unsere Recherchen haben gezeigt, dass eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Europa bei Glen im Zusammenhang mit Whisky an Scotch Whisky denken. Glen wird nahezu ausschließlich für ‚Scotch Whiskys‘ verwendet. Vor allem die bekannten, höherwertigen Whiskysorten aus Schottland führen diesen Namensbestandteil. Die EU-Spirituosenverordnung untersagt Anspielungen und irreführende Angaben über die Herkunft eines Whiskys. ‚Glen‘ darf somit nicht für einen deutschen Whisky benutzt werden, da hierdurch der falsche Eindruck über seinen Ursprung erweckt wird“, so Katharina Reuer, Salary Partnerin bei Taylor Wessing, weiter, die in dem Verfahren gemeinsam mit Baars die schottische Seite vertrat.

Baars und Reuer betonen, dass es für die internationale Strategie der SWA wichtig sei, die schottische Whisky-Industrie zu schützen. Deshalb gehe die SWA auch im Ausland gegen Nachahmer und mögliche Irreführung vor.

Bei der Entscheidung des Hamburger Gerichts sei besonders hervorzuheben, dass falsche oder irreführende Angaben in der Bezeichnung des Produkts nicht durch klarstellende Hinweise auf der Verpackung ausgeglichen oder geheilt werden könnten. „Damit könnte man den Schutz der geografischen Herkunft zu leicht aushebeln“, sagte Baars. „Der Gesetzgeber hat seinen Willen da sehr deutlich gemacht.“

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