24. Juni 2026 |
Andere Länder, andere Rechtskulturen: Wie sehr sich die Standards bei M&A-Deals zwischen Europa und den USA unterscheiden, zeigt das Beispiel MAC-Klauseln.
„MAC“ steht für „Material Adverse Change“ – ein wesentliches nachteiliges Ereignis. Kommt es zwischen Signing und Closing – also zwischen Unterzeichnung und Vollzugstag eines Unternehmenskaufvertrags – zu so einem Ereignis, steht die Frage im Raum: Soll der Käufer Fall ein Rücktrittsrecht haben oder soll der Vertrag vollzogen und der Schaden über die Garantien ausgeglichen werden?“
In der neunten Folge unserer Serie „Der Unternehmenskauf in 60 Minuten, Staffel 2“ zeigen unsere Expert:innen Dr. Angela Menges und Jan Riebeling, wie sich die marktüblichen Standards zwischen einem europäischen Closing Mechanismus und einem US-MAC unterscheiden.