10. November 2025
Am 20. Juli 2022 ist der § 9a des Bundesgesetzes über die Auszeichnung von Preisen in Kraft getreten. Seither müssen Händler bei der Ankündigung von Preisermäßigungen den sogenannten „vorherigen niedrigsten Preis“ angeben, also jenen Preis, der zumindest einmal in den letzten 30 Tagen vor der Anwendung der Preisermäßigung in demselben Vertriebskanal zur Anwendung gebracht wurde.
In der Praxis stellen sich zur richtigen Anwendung dieser Vorschrift eine Vielzahl an Fragen. Der vorliegende Praxisleitfaden von Taylor Wessing in Kooperation mit dem Handelsverband soll in Form von Fragen & Antworten einen praktischen Überblick über die aktuelle Rechtslage verschaffen.
Die Autoren und Werberechts- und UWG-Experten von Taylor Wessing, Dr. Martin Prohaska-Marchried und Mag. Erik Steiner, haben zu den neuen Vorschriften bei Preisermäßigungen auch Informationsveranstaltungen im Rahmen der Handelsverband Akademie durchgeführt, die für Mitglieder und Partner des Handelsverbands zur Verfügung stehen.
Bitte beachten Sie, dass bis heute zahlreiche offene Fragen zu der seit dem 20. Juli 2022 geltenden Rechtslage bestehen, zu denen bislang nur wenige rechtskräftige Entscheidungen oder eine gefestigte Verwaltungspraxis vorliegen. Es ist bei Zweifelsfragen daher rechtliche Beratung im Einzelfall erforderlich.
Wenn Sie mehr über die neuen Vorschriften erfahren möchten, hinterlassen Sie bitte Ihre Kontaktdaten – wir senden Ihnen gerne unseren ausführlichen Leitfaden mit 24 Fragen & Antworten zu diesem Thema zu.