21. Mai 2025
Es ist ein Novum in Deutschland: Die neue Bundesregierung hat erstmals ein Digitalministerium ins Leben gerufen, mit dem Ex-Manager Karsten Wildberger an der Spitze. Wo liegen die Kernkompetenzen und Aufgaben? Ein Überblick.
Die neue Bundesregierung hat ihre Arbeit aufgenommen – und mit der Errichtung des Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung („BMDS“) ein überfälliges Signal gesetzt: Mit dem Organisationserlass vom 6. Mai 2025 werden erstmals Digitalisierung und Staatsmodernisierung in einem Ressort gebündelt. Damit wird nicht nur ein langjähriger Reformstau angegangen, es entsteht eine zentrale Instanz zur ressortübergreifenden Steuerung digitaler Prozesse. Ein notwendiger und richtiger Schritt, um mit klaren Zuständigkeiten, der Überwindung institutioneller Fragmentierung und einer stärkeren digitalen Koordinierung die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands nachhaltig zu sichern.
Das BMDS übernimmt ressortübergreifend zentrale Aufgaben in der digitalen Verwaltung, Infrastruktur und Datenpolitik. Zu den Kernkompetenzen und Aufgabenfeldern zählen:
Ein besonderes Merkmal – und zugleich ein starker Hebel – ist der im Organisationserlass verankerte Zustimmungsvorbehalt des BMDS für wesentliche IT-Ausgaben der Bundesverwaltung. Mit Ausnahme sicherheitskritischer Bereiche wie Verteidigung, innere Sicherheit und Steuerverwaltung muss künftig jede relevante IT-Investition vom BMDS genehmigt werden. Damit erhält das Ministerium nicht nur formale Zuständigkeiten, sondern auch erhebliche Steuerungsmacht über die digitale Ausrichtung der Bundesverwaltung – ein klarer Machtzuwachs, der strategische Wirkung entfalten kann.
Die strategische Ausrichtung des BMDS ist ein überfälliger und richtiger Schritt hin zu einer kohärenteren, digitaleren Verwaltungs- und Rechtslandschaft. Endlich wird anerkannt, dass Digitalisierung nicht nur ein Instrument zur Verwaltungsmodernisierung ist, sondern ein zentraler Wachstumstreiber für den Wirtschaftsstandort Deutschland und zugleich ein entscheidender Faktor zur nachhaltigen Entlastung von Bürokratie. Neben klaren Zuständigkeiten erhält das BMDS auch haushaltspolitische Gestaltungskraft. Es bleibt zu hoffen, dass diese Kompetenzen auch mit ausreichenden Ressourcen hinterlegt werden. Unternehmen sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen – insbesondere im Hinblick auf das beschlossene Sondervermögen, mit dem der Staat erhebliche Investitionen in digitale Infrastruktur und Verwaltungsmodernisierung anstoßen wird. Denkbar sind auch neue Förderprogramme für Schlüsseltechnologien und digitale Transformation.