Vielleicht war der Flaschenhals, den man links unten im Bild sieht, etwas verräterisch: Es ist der Weihnachtsmann von Coca Cola, den das Unternehmen bereits seit 1931 in seinen Werbekampagnen einsetzt:
Geschützt ist der Weihnachtsmann – allerdings in schwarz/weiß und in der EU auch erst seit 2005 - durch eine Bildmarke. Neben Getränken auch für Grußkarten, Plüschspielzeug und sogar Boxershorts.
Quelle: Markenregister
War auch nicht so schwierig, oder?
Der „Kaiser“ Franz Beckenbauer machte mit diesem Slogan Werbung für einen Mobilfunkanbieter - und diese wurde so bekannt, dass man sie noch heute kennt.
Geschützt ist der Slogan seit dem Jahr 2001 als (deutsche) Wortmarke.
Quelle: Markenregister
Das war nicht ganz einfach – es sind die Lebkuchen von Lebkuchen Schmidt, einem der bekanntesten Hersteller des weihnachtlichen Gebäcks:
Die Wort-/Bildmarke ist geschützt für „Feine Backwaren und Konditorwaren, Lebkuchen; Zuckerwaren, Bonbons; Honig“.
Quelle: Markenregister
Er ist Stammgast auf unzähligen Nikolaustellern und wahrscheinlich genauso bekannt wie sein Oster-Kollege, der „Goldhase“: Die Augen gehören dem Schokoladen-Weihnachtsmann von Lindt.
Wie der Goldhase ist auch er als dreidimensionale Marke im Register eingetragen. Einen Farbmarkenschutz genießt er im Gegensatz zum Goldhasen, der mit den Auseinandersetzungen um den Goldton ganze Markenrechtskommentare füllt, jedoch nicht.
Quelle: Markenregister
Wer einen hat, hat die Spitzen bestimmt erkannt: Es ist der „Herrnhuter Stern“, der zur Weihnachtszeit vor vielen Fenstern und Türen hängt. Erdacht wurde er vor ca. 180 Jahren von einem Erzieher im Internat der „Herrnhuter Brüdergemeine“ für den Mathematikunterricht: Er sollte den Internatsschülern ein besseres geometrisches Verständnis vermitteln. Die Schüler bastelten traditionell am 1. Adventssonntag die Sterne und brachten sie in ihre Familien. So entwickelte sich der Herrnhuter Stern zu einem der wohl bekanntesten Weihnachtssterne.
Geschützt ist der Stern zum einen durch die Wortmarke „Herrnhuter Stern“, v.a. aber durch zahlreiche Designs. Auch ein Patent „Sternförmiger Dekorationsgegenstand“ ist im Register eingetragen.
Quelle: Designregister
Gegessen haben Sie das Produkt sicher alle schon: Die Marke wird auf der Verpackung des (echten) Dresdner Christstollens angebracht. Der „Schutzverband Dresdner Stollen e.V.“ hat sich außerdem „Dresdner Christstollen“ als (Unions-)Kollektivmarke schützen lassen. Und noch einen weiteren Schutz genießt der Dresdner Christstollen: Er ist als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) im europäischen Qualitätsproduktregister eAmbrosia eingetragen.
Quelle: Markenregister