Ja, bei Kundenkontakt ist gemäß Verordnung trotz Nachweis zwar keine FFP2 Maske, zumindest aber eine „normale“ Stoffmaske zu tragen. Eine solche ist auch zu tragen und darüber hinaus ein Abstand von mindestens 2m einzuhalten, wenn naher Kontakt zu anderen Personen, als Kunden, wie etwa Arbeitskollegen, nicht ausgeschlossen werden kann. Das gilt nur dann nicht, wenn das Infektionsrisiko durch andere Schutzmaßnahmen, etwa Plexiglas-Trennwände, minimiert wird.
Unseres Erachtens kann der Arbeitgeber aufgrund der neuen Verordnung und seines Hausrechts selbst dort, wo eine normale Stoffmaske ausreicht, eine FFP2 Maskenpflicht anordnen, und zwar auch für Mitarbeiter, die über einen Nachweis über ein geringes epidemiologisches Risiko verfügen. Maskenpausen sind zu ermöglichen.