6 mai 2026
Publication series – 85 de 84 Publications
Am 2. März 2026 haben die Europäische Union und die Schweiz ein umfassendes Paket neuer und aktualisierter Abkommen unterzeichnet. Ziel ist es, den Zugang zu einem Markt mit rund 460 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern zu sichern, wirtschaftliche Vorteile in zentralen Sektoren zu schaffen und die bilateralen Beziehungen zu vertiefen. Im Vordergrund steht vor allem ein neues Stromabkommen zwischen der Schweiz und der EU, das als Schlüsselprojekt der Vereinbarungen gilt.
Die Schweiz ist aus geografischen und physikalischen Gründen seit Jahrzehnten eng mit dem europäischen Stromnetz verflochten. Dennoch fehlte bislang eine rechtliche Einbindung in den europäischen Strombinnenmarkt. Gerade diese Lücke führte in den vergangenen Jahren zu zunehmenden Problemen: Die Schweiz war von wichtigen Koordinationsgremien ausgeschlossen, während gleichzeitig ungeplante Stromflüsse, steigende Kosten und Unsicherheiten beim Netzbetrieb zunahmen.
Das neue Stromabkommen, das maßgeblich auf Betreiben der Schweiz zustande kam, soll diese Situation grundlegend ändern. Es ermöglicht der Schweiz die Teilnahme am EU-Strombinnenmarkt und schafft damit erstmals eine verbindliche rechtliche Grundlage für den grenzüberschreitenden Stromhandel und die Netzkoordination.
Kern des Abkommens ist die Integration der Schweiz in den europäischen Strommarkt. Schweizer Energieversorger erhalten Zugang zu EU-Handelsplattformen, während gleichzeitig der Schweizer Markt für europäische Anbieter geöffnet wird. Zudem wird die Schweiz vollständig in die technischen und regulatorischen Prozesse zur Sicherstellung der Netzstabilität eingebunden.
Ein zentrales Element ist die Versorgungssicherheit: EU-Mitgliedstaaten dürfen künftig keine Exportbeschränkungen für Strom gegenüber der Schweiz verhängen. Das ist insbesondere für die Wintermonate entscheidend, in denen die Schweiz stark auf Stromimporte angewiesen ist. Im Gegenzug kann sie im Sommer überschüssige Energie – etwa aus Wasserkraft – effizient exportieren.
Auch regulatorisch nähert sich die Schweiz der EU an. Sie übernimmt zentrale Regeln zu staatlichen Beihilfen, behält jedoch Spielraum bei der Förderung erneuerbarer Energien. Gleichzeitig verpflichtet sie sich nicht zur vollständigen Übernahme des EU-Umweltrechts, muss aber ein gleichwertiges Schutzniveau gewährleisten.
Im Zentrum des Stromabkommens steht die Integration der Schweiz in den europäischen Strombinnenmarkt. Damit wird die bislang nur faktische Einbindung in das europäische Stromsystem erstmals rechtlich abgesichert und auf eine stabile Grundlage gestellt. Schweizer Energieversorger erhalten Zugang zu den europäischen Stromhandelsplattformen und können gleichberechtigt am grenzüberschreitenden Handel teilnehmen. Gleichzeitig öffnet die Schweiz ihren Strommarkt für Anbieter aus der EU, was den Wettbewerb stärken und die Effizienz erhöhen soll. Ein wesentlicher Bestandteil ist zudem die vollständige Einbindung der Schweiz in die technischen Abläufe des europäischen Netzbetriebs. Der Netzbetreiber Swissgrid wird in zentrale Koordinationsmechanismen integriert, etwa zur Sicherstellung der Netzstabilität und zur Vermeidung ungeplanter Stromflüsse. Dadurch soll der Netzbetrieb insgesamt effizienter und sicherer werden. Besonders wichtig ist die Regelung zur Versorgungssicherheit: EU-Staaten dürfen künftig keine Exportbeschränkungen gegenüber der Schweiz verhängen. Dies ist vor allem für die Wintermonate entscheidend, in denen die Schweiz auf Stromimporte angewiesen ist, während im Sommer überschüssige Energie exportiert werden kann.
Darüber hinaus verpflichtet sich die Schweiz zur schrittweisen Liberalisierung ihres Strommarktes, wobei eine regulierte Grundversorgung bestehen bleibt. Neben Unternehmen, die dies zum Teil bereits können, dürfen Haushalte künftig ihren Anbieter frei wählen. Sie übernimmt außerdem zentrale EU-Regeln zu staatlichen Beihilfen, behält jedoch Spielräume bei der Förderung erneuerbarer Energien. Zudem werden größere Netzbetreiber zur organisatorischen Trennung von Netzbetrieb und Energievertrieb verpflichtet.
In einer zweiten Phase folgen weitere regulatorische Anpassungen. Langfristig soll die Netzregulierung vollständig an eine unabhängige Aufsichtsbehörde übergehen, wie es der EuGH zuletzt für die Bundesnetzagentur in seinem Urteil vom 02. September 2021 (Rs.: C-718/18) gefordert hatte.
Ökonomisch werden erhebliche Vorteile erwartet. Prognosen gehen davon aus, dass die rechtliche Absicherung der Grenzkapazitäten zwischen 2030 und 2050 jährliche Handelsgewinne von rund einer Milliarde Schweizer Franken ermöglichen könnte. Gleichzeitig könnten teure Investitionen in neue Kraftwerke in ähnlicher Größenordnung vermieden werden.
Auch die Strompreise könnten deutlich sinken – Schätzungen zufolge um bis zu 14 Prozent. Dies würde die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft stärken. Insgesamt verspricht das Abkommen eine Kombination aus höherer Versorgungssicherheit und geringeren Kosten.
Auf europäischer Seite hat der Rat der Europäischen Union bereits am 24. Februar 2026 der Unterzeichnung zugestimmt, und die Europäische Kommission wurde entsprechend ermächtigt. Allerdings steht die Zustimmung des Europäischen Parlaments noch aus.
In der Schweiz ist der weitere Verlauf deutlich unsicherer. Die Abkommen müssen dort noch politisch beschlossen werden, und es gilt als wahrscheinlich, dass es zu einer Volksabstimmung kommt, deren Ausgang jedoch unklar ist, denn trotz diverser Vorteile ist das Stromabkommen bzw. das Bilateralen III Paket insgesamt politisch umstritten und wird zum Teil als Eingriff in die nationale Souveränität der Schweiz gewertet.
Hinzu kommt, dass einige Formulierungen im Stromabkommen als unklar oder rechtlich wenig verbindlich kritisiert werden. Zwar werde mehr Rechtssicherheit versprochen, doch lasse der genaue Umfang dieser Sicherheit Interpretationsspielräume offen.
Insgesamt markiert das Stromabkommen zwischen der EU und der Schweiz einen bedeutenden Schritt hin zu einer engeren energiepolitischen Integration. Es verspricht mehr Stabilität, niedrigere Kosten und eine bessere Einbindung in den europäischen Strommarkt. Gleichzeitig wirft es grundlegende Fragen zur zukünftigen Rolle der Schweiz als "Stromdrehscheibe" im europäischen Gefüge auf.
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