2023年7月6日 | 35:42 min.
Der Anstieg der Strom- und Gaspreise stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Gesetzgeber das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) verabschiedet. Die Gesetze sind als „Energiepreisbremse“ bereits im Dezember 2022 in Kraft getreten.
Warum ist das jetzt relevant? Wollen Unternehmen eine Entlastung beim Strom- oder Gaspreis von mehr als 2 Mio. Euro in Anspruch nehmen, müssen sie der zuständigen Behörde nachweisen, dass sie eine Arbeitsplatzgarantie umgesetzt haben. Wer bis zum bis 31. Juli 2023 keinen solchen Nachweis geliefert hat, ist nur zu einer Entlastung bis maximal 2 Mio. Euro berechtigt und zu viel erhaltene Subventionen müssen zurückgezahlt werden.
In der HR Coffee Break beantworten Tim Eickmanns und Rebekka Ackermann die entscheidenden arbeitsrechtlichen und regulatorischen Fragen rund um die Energiepreisbremse und die Bedingungen der Subventionen.
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